Pharmazeutisches Recht

Wahlordnung der LAK

Satzung vom 16. November 2011 zur Änderung der Wahlordnung der Landesapothekerkammer Thüringen

Auf Grund der §§ 14 Abs. 7, 15 Abs. 1 Nr. 2 des Thüringer Heilberufegesetzes in der Fassung der Neubekanntmachung vom 29. Januar 2002 (GVBl. S. 125), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 08. Juli 2009 (GVBl. S. 592) und des § 8 Abs. 1 S. 1 der Satzung der Landesapothekerkammer Thüringen in der Fassung vom 15. Juni 1999, hat die 45. Kammerversammlung der Landesapothekerkammer Thüringen am 16. November 2011 folgende Satzung zur Änderung der Wahlordnung vom 10. Juni 1992, zuletzt geändert durch Satzung vom 28. Juni 2006 beschlossen:

1. § 8 Abs. 3 der Wahlordnung der Landesapothekerkammer Thüringen erhält folgende Fassung: Die Beisitzer werden in einem Wahlgang gewählt. Als gewählt gelten die 4 Kandidaten mit den meisten Einzelstimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet eine Stichwahl.

2. Diese Satzung tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, welcher der Veröffentlichung folgt.

Vorstehende, durch das Schreiben des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit vom 20.12.2011 genehmigte Satzung zur Änderung der Wahlordnung wird hiermit ausgefertigt.


Erfurt, den 18.01.2012
Ronald Schreiber,
Präsident der Landesapothekerkammer Thüringen



DAZ 2012, Nr. 5, S. 114

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