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Bahr will Köhlers Gehalt korrigieren
Streit um KBV-Vorstandsgehalt
Die Vertreterversammlung der KBV hatte Köhler im April 2011 eine Gehaltserhöhung um rund 90.000 Euro zugesprochen. Diese Erhöhung ist aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums "unangemessen". Das BMG hält einen Betrag zwischen 220.000 und 250.000 Euro für angebracht, wie er beispielsweise für Krankenkassenchefs oder die Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes üblich ist. Laut Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) hat es die KBV in geheimer Sitzung aber abgelehnt, die Jahresgehälter der KBV-Spitzen wieder zu begrenzen.
Als Dachorganisation der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen vertritt die KBV auf bundespolitischer Ebene die Interessen von Ärzten und Psychotherapeuten. Weil sie Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, untersteht sie der Aufsicht des Bundesgesundheitsministeriums. Sollten Köhler & Co. der Aufforderung nicht nachkommen, könnte ein Verpflichtungsbescheid aus dem Hause Bahr drohen.
Streit wegen Übergangsgeldern
Im Dezember des vergangenen Jahres hatte es bereits Streit wegen Extrazahlungen an den Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin gegeben: Die drei Vorstände erhielten "Übergangsgelder" in Höhe von insgesamt 549.000 Euro, obwohl sie in ihren Ämtern für weitere sechs Jahre bestätigt wurden. Zwischen dem Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) und der KV finden derzeit Gespräche statt. Auch die Staatsanwaltschaft Berlin prüft die umstrittenen Zahlungen. Der Bundesrechnungshof hatte zudem bereits in seinem Jahresbericht vom Dezember 2009 festgestellt, dass die Vergütungen der Vorstandschefs großer Krankenkassen in 90 Prozent der Fälle überhöht sind.
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