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- DAZ 49/2012
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Praxis aktuell
Schulung der Mitarbeiter
Sowohl die Beratung als auch die Herstellung in Rezeptur und Defektur sowie die Prüfung von Arzneimitteln unterliegen laufend neuen Erkenntnissen und Regularien.
Nur wer hier auf dem Laufenden ist, kann optimale Leistungen erbringen. Deshalb ist jeder Mitarbeiter angehalten, sich durch die Lektüre von einschlägigen Fachzeitschriften und -büchern fortzubilden.
Fachwissen aktualisieren
Darüber hinaus sollte jeder Apothekenleiter seinen Mitarbeitern die Möglichkeit bieten, durch den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen ihr Fachwissen auf dem aktuellen Stand zu halten und zusätzliche Qualifikationen zu erwerben. In regelmäßigen persönlichen Gesprächen (mindestens einmal jährlich) sollte er den Schulungsbedarf seiner Mitarbeiter herausfinden.
Die Schulungen haben zum Ziel,
- nationale und internationale Entwicklungen umzusetzen,
- Neue gesetzliche Vorschriften umzusetzen,
- die persönliche Entwicklung und Qualifikation zu fördern,
- die Qualität der Produkte und Dienstleistungen zu optimieren und damit die Kundenzufriedenheit zu erhöhen.
Als Schulungen zählen auch
- die Einweisung in die Bedienung von Geräten,
- das Selbststudium von SOPs,
- Schulungen des Qualitätsmanagementbeauftragten und
- die Weitergabe von Kenntnissen aus einer externen Fortbildungsveranstaltung.
Die Vermittlung von Wissen und Kenntnissen an einzelne Mitarbeiter, z. B. die Einweisung in bestimmte Analysenpraktiken, kann ebenfalls als Schulung gewertet werden.
Dokumentation
Zur Dokumentation der Schulung sollte ein kurzes Protokoll angefertigt werden, in dem steht, welches Thema behandelt bzw. welches Dokument gelesen und verstanden wurde. Eine allgemeine Vorlage kann von der Homepage des ZL heruntergeladen werden.
Dr. Mona Tawab, Eschborn
m.tawab@zentrallabor.com
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