DAZ aktuell

Zentrale Schnittstelle Apotheke

Landesgesundheitskonferenz NRW beschließt Maßnahmen zur Arzneimitteltherapiesicherheit

MÜNSTER (wes). Die Landesgesundheitskonferenz NRW, die am 22. November in Münster stattfand, beschäftigte sich ausgiebig mit der Arzneimitteltherapiesicherheit als elementarem Bestandteil einer guten und sicheren gesundheitlichen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger, so der Titel der 29-seitigen Entschließung. Eine zentrale Schnittstelle bei diesem Bemühen stellen die Apotheken dar, sie sollen alle verordneten Arzneimittel und die Selbstmedikation erfassen. Dies soll mithilfe eines persönlichen Medikationsplans erfolgen, den die Patienten immer bei sich tragen können – ähnlich wie die Versichertenkarte der Krankenkasse.
Die Zusammenarbeit muss besser werden. Auf der Landesgesundheitskonferenz NRW plädierte die Landesgesundheitsministerin Barbara Steffens für eine sektorenübergreifende und multiprofessionelle Zusammenarbeit von Ärzten, Apothekern und Pflegeeinrichtungen. Foto: MGEPA NRW/ ÄKWL

"Wir brauchen eine bessere sektorübergreifende und multiprofessionelle Zusammenarbeit von Ärzte-, Apothekerschaft und Pflegeeinrichtungen, um die Arzneimitteltherapie zu optimieren und um Arzneimittelrisiken besser und frühzeitiger erkennen zu können", erklärte Gesundheitsministerin Barbara Steffens nach der Landesgesundheitskonferenz. Auch die Entschließung selbst betont immer wieder, wie wichtig die Zusammenarbeit aller am Medikationsprozess Beteiligter ist – vom Arzt über den Apotheker bis zum Patienten selbst.

In das selbe Horn stieß Professor Ulrich Jaehde vom Pharmazeutischen Institut der Universität Bonn und Vertreter des Aktionsbündnisses Patientensicherheit: "Alle Gesundheitsberufe können dazu beitragen, die Arzneimitteltherapiesicherheit zu verbessern. Wesentliche Schritte sind ein teamorientiertes Rollenverständnis und eine klare Aufgabenverteilung zwischen Ärzten, Apothekern und Pflegekräften. Wichtig ist auch, das Thema in angemessenem Umfang in Aus-, Fort- und Weiterbildung zu verankern. Nicht zuletzt können Patientinnen und Patienten viel für ihre eigene Arzneimitteltherapiesicherheit tun, indem sie sich mit den Wirkungen und Nebenwirkungen ihrer Medikamente auskennen."

In einer Bestandsaufnahme analysiert die Entschließung der Landesgesundheitskonferenz die bisherigen Defizite in diesem Prozess: Gerade bei älteren Patienten sei durch die Orientierung an mehreren Leitlinien, wie sie bei Multimorbidität nötig sei, die Gefahr besonders groß, dass Kontraindikationen und Wechselwirkungen nicht berücksichtigt werden. Problematisch sind laut der Entschließung auch manche rechtliche Rahmenbedingungen, etwa die Rabattverträge, die zu Problemen bei der Therapietreue führen können.

In den Handlungsempfehlungen fordert die Landesgesundheitskonferenz, dass für Patienten mit Polymedikation ein vollständiger Medikationsplan aufgestellt werden soll. Dabei sei es die Aufgabe des Apothekers, die Medikation, einschließlich der Selbstmedikation, zu analysieren, um eine Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit und der Therapietreue zu erreichen. Der Apotheker soll arzneimittelbezogene Probleme erkennen und Lösungsvorschläge für die Ärzte und – sofern dadurch nicht in die Behandlungshoheit des Arztes eingegriffen wird – auch für den Patienten beziehungsweise seine Angehörigen oder das Pflegepersonal erarbeiten. Der Apotheker soll neben der Beratung über Anwendung, Lagerung, Entsorgung und Besonderheiten des Arzneimittels, wie beispielsweise die Sondengängigkeit, den Patienten auch bei seinem Selbstmanagement unterstützen.


Infos im Web


Die Entschließung der Landesgesundheitskonferenz findet sich unter

www.mgepa.nrw.de/gesundheit/landesgesundheitskonferenz/entschliessungen_der_lgk/index.php


Weitere Handlungsempfehlungen, die die Apothekerschaft betreffen, gibt die Entschließung für die Problemfelder inadäquate Medikation bei älteren Patienten, Überleitungsmedikation an der Schnittstelle stationär-ambulant und Arzneimitteltherapiesicherheit in Pflegeeinrichtungen. Besonders betont wird die Wichtigkeit von Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich der Arzneimitteltherapiesicherheit.



DAZ 2012, Nr. 48, S. 16

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