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AOK Bayern retaxiert Impfstoffrezepte

BERLIN (ks). Während bayerische Apotheken derzeit erhebliche Mühe haben, Grippeimpfstoffe für den Sprechstundenbedarf aufzutreiben, flattern einigen von ihnen bereits Retaxationen für Impfstoffverordnungen des letzten Jahres ins Haus. Das Problem: Die Apothekensoftware zeigte letzten Sommer eineinhalb Monate nicht die richtigen Abrechnungspreise an. Einspruch gegen die Retaxationen zu erheben, ist wenig aussichtsreich.

Retaxiert werden Impfstoffverordnungen für den Sprechstundenbedarf ab Mitte August 2011 – betroffen sind vor allem Grippeimpfstoffe der Saison 2011/2012. Dahinter steckt, dass in Bayern im vergangenen Jahr erst spät neue Abrechnungspreise vereinbart wurden. Im September wurden diese Preise den Apotheken erst mitgeteilt, gültig waren sie jedoch schon seit dem 15. August.

Wer nicht von Hand änderte, hat zu hoch abgerechnet

In die Apothekensoftware eingepflegt wurden die Abrechnungspreise erst ab dem 1. Oktober 2011. Die bayerischen Apotheken waren also gefordert, die von ihrer Software aufgedruckten Preise zunächst per Hand zu ändern. Wer dies unterließ, hat zu hoch abgerechnet – und muss nun mit einer Rückforderung rechnen.

Frühe Bestellung erwies sich als problematisch

Problematisch war für viele Apotheken, dass sie die Grippeimpfstoffe bereits im Frühjahr bestellt hatten. Zu diesem Zeitpunkt wussten sie noch nicht, zu welchem Preis sie diese würden abrechnen können. Selbst im September 2011 hatten sich noch nicht alle Hersteller bereit erklärt, ihrerseits die Apotheken zum Referenzpreisniveau zu beliefern. Daher war nicht auszuschließen, dass die Abgabe der Impfstoffe zum Verlustgeschäft für die Apotheken wird. Teilweise schützten Impfstoffhersteller die Apotheken durch Sonderregelungen vor solchen Verlusten und übernahmen die Differenzbeträge.

Auch bei den nun laufenden Retaxationen könnte bestenfalls geprüft werden, ob die damaligen Einkaufsrechnungen belegen, dass die Apotheke die Impfstoffe unter dem Einkaufspreis abgeben musste.



DAZ 2012, Nr. 44, S. 30

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