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Tierärzte: Dispensierrecht auf dem Prüfstand
Ein massiver Einsatz von Antibiotika in der Tiermast kann zu einer Bildung von resistenten Keimen führen. Über den Verzehr der Lebensmittel nehmen Menschen diese Keime, die gegen Antibiotika unempfindlich sind, zu sich. Die Folge: Der Arzneistoff wirkt bei Krankheiten im menschlichen Körper nicht mehr.
Aigner hatte am 10. Januar einen Gesetzesentwurf zur Begrenzung des Antibiotika-Einsatzes in der Tierhaltung vorgestellt. Danach sollte der Einsatz von Antibiotika auf das zur Behandlung von Tierkrankheiten absolut notwendige Maß beschränkt und die Befugnisse der zuständigen Kontroll- und Überwachungsbehörden der Bundesländer deutlich erweitert werden. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen sieht der Entwurf eine Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) vor. Tierärzte würden durch die Neuregelung verpflichtet, auf Ersuchen der Überwachungsbehörden der Bundesländer alle Daten zur Abgabe und Anwendung von Antibiotika zusammengefasst zu übermitteln.
Dem Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) ging der Entwurf jedoch nicht weit genug. Er kritisierte, es fehle unter anderem die Verpflichtung für Tierärzte, vor der Verordnung eines Antibiotikums immer einen Test des Krankheitserregers durchzuführen. Das Ministerium versäume es auch, die "Anreize für Tierärzte zu beseitigen, am Verkauf möglichst vieler Antibiotika und an Mengenrabatten verdienen zu wollen", so die Kritik des BUND. So sehen es auch die Bundesländer: Das nationale Konzept müsse das Dispensierrecht der Tierärzte überprüfen, so die Forderung.
Daraufhin kündigte Aigner an, das Bundeslandwirtschaftsministerium werde die Vor- und Nachteile einer möglichen Einschränkung des Dispensierrechts überprüfen. "Das sogenannte Dispensierrecht geht zurück auf eine Ausnahme vom Apothekenmonopol, die in den 1950er-Jahren für die Tierärzte geschaffen wurde. Es stellt sich die Frage, ob das noch in die Zeit passt", so Aigner. "Wir stellen das Dispensierrecht deshalb auf den Prüfstand".
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