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Paracetamol: Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sicher

Bulletin zur Arzneimittelsicherheit informiert über aktuellen Kenntnisstand zu Paracetamol

BONN (ks). Seit einiger Zeit wird darüber diskutiert, wie groß die Risiken einer Paracetamol-Einnahme sind und ob das Schmerzmittel nicht unter die Verschreibungspflicht gestellt werden sollte. Das aktuelle Bulletin zur Arzneimittelsicherheit des BfArM und PEI informiert nun über den aktuellen Kenntnisstand zu Wirksamkeit und Risiken von Paracetamol. Fazit: Paracetamol wirkt und ist bei bestimmungsgemäßem Gebrauch auch sicher.
Wirksam und sicher ist Paracetamol nach Einschätzung des Bulletins zur Arzneimittelsicherheit - bei bestimmungsgemäßem Gebrauch. Foto: DAZ/Sket

Paracetamol wirkt bei Schmerzen und Fieber – dies ist hinreichend belegt, schreibt der Autor vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sind auch keine klinisch relevanten Leberschädigungen zu beobachten. Todesfälle wegen einer Überdosierung sind in Deutschland im internationalen Vergleich sehr selten – vier Stück zählte das Statistische Bundesamt im Jahr 2010. Kaum mehr Lebertransplantationen gab es aufgrund einer Paracetamol-Intoxikation. Anders als bei Analgetika aus der Gruppe der NSAR ist für Paracetamol derzeit auch kein erhöhtes Risiko für gastrointestinale oder kardiovaskuläre Nebenwirkungen belegt. Ein erhöhtes Risiko für Asthma oder Lageanomalien des Hodens nach Exposition in der Schwangerschaft kann auf Grundlage der verfügbaren Daten ebenfalls nicht angenommen werden.

Auch das BfArM vergisst nicht den Hinweis, dass Paracetamol – wie alle anderen Schmerzmittel – nur in der niedrigsten wirksamen Dosis und über den kürzest möglichen Zeitraum anzuwenden ist. Während einer Schwangerschaft ist es das Analgetikum und Antipyretikum der Wahl – sollte aber nur bei dringender Notwendigkeit angewendet werden.

BAH und BPI begrüßen Bulletin-Einschätzung

Beim Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) liest man diese Zusammenfassung gerne: "Wir hoffen, dass die zuletzt geführte Diskussion, die viele Patienten verunsichert hat, nunmehr ein Ende findet", erklärt der zuständige Geschäftsführer Dr. Elmar Kroth.

Und auch der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) begrüßt das Bulletin-Fazit. "Die Bewertung des BfArM zum Wirkstoff Paracetamol deckt sich mit den von unseren Mitgliedsfirmen erfassten Nebenwirkungsmeldungen, wenn das Arzneimittel bestimmungsgemäß angewendet wird", sagt Dr. Norbert Gerbsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BPI. Mit der Publikation der Bewertung habe das BfArM die in letzter Zeit geführten Diskussionen um den Wirkstoff Paracetamol auf eine wissenschaftliche Basis gebracht.

Paracetamol liegt mit jährlich über 50 Millionen verkauften Packungen auf Platz eins der verschreibungsfreien Schmerzmittel.



DAZ 2012, Nr. 38, S. 24

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