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Arzneimittel und Therapie
Bessere Palliativversorgung in Westfalen-Lippe
Auch in akuten Krisensituationen außerhalb der regulären Apotheken-Öffnungszeiten ist es für schwerstkranke Patienten wichtig, schnellstmöglich an Arzneimittel zu gelangen. Dabei handelt es sich vielfach um Arzneimittel, die selten oder nie in der Apotheke verlangt werden. Sieben solcher Arzneimittel finden sich nun auf der Notfall-Liste für die Region Westfalen-Lippe (siehe Tabelle).
Notfall-Liste von Arzneimitteln, die in allen Apotheken in Westfalen-Lippe rund um die Uhr verfügbar sein sollen. [Quelle: Apothekerkammer Westfalen-Lippe] | |||
Arzneimittel |
Darreichungs- form |
Menge |
Indikation (Beispiele) |
Morphin 10 mg* |
Ampulle |
10 St. |
Schmerzen, Atemnot |
Midazolam 5 mg |
Ampulle |
5 St. |
Unruhe, Atemnot, Sedierung, Anxiolyse |
Haloperidol 5 mg |
Ampulle |
5 St. |
Übelkeit, Delir |
Dexamethason 8 mg* |
Ampulle |
10 St. |
Hirndruck, Schwäche, Anorexie, Antiemese |
Butylscopolamin 20 mg |
Ampulle |
5 St. |
Rasselatmung, Hypersalivation |
Dimenhydrinat 150 mg |
Suppositorium |
10 St. |
Übelkeit |
Tavor®
1,0 mg expidet |
Täfelchen |
50 St. |
Unruhe, Atemnot, Sedierung |
* Arzneimittel, die die Apotheke gemäß novellierter Apothekenbetriebsordnung bereithalten muss.
In einzelnen Städten und Kreisen gab es bereits Modellvorhaben, in denen Palliativmediziner mit Apothekern kooperieren, um eine schnelle Versorgung auch im Nacht- und Notdienst sicherzustellen. So besteht in Hessen eine Vereinbarung zwischen dem Land und hessischem Apothekerverband und hessischer Apothekerkammer über eine Liste, die sieben Wirkstoffe mit exakter Dosierung umfasst.
Erfahrungen aus Städten wie Dortmund und Hamm, in denen die Nachtversorgung gut funktioniert, sind nun in Westfalen-Lippe in das Projekt für den gesamten Landesteil eingeflossen. "Für uns ist es wichtig, dass wir die von den Palliativärzten geschilderten Schwierigkeiten im Dialog der Heilberufe gelöst haben und jetzt eine verbindliche Notfall-Liste präsentieren können", erläuterten Regina Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer, und Dr. Klaus Reinhardt, Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe. "Das ist zweifellos besser, als eine – womöglich gar nicht praxisgerechte Lösung – aufgedrückt zu bekommen und zugleich auch ein Projekt, das Vorbildcharakter für das ganze Bundesgebiet haben kann."
Neben der Apothekerkammer und der Ärztekammer Westfalen-Lippe sind der Berufsverband der Palliativmediziner in Westfalen-Lippe e. V., die Landesvertretung NRW der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und alle 30 in Westfalen-Lippe bestehenden Palliativmedizinischen Konsiliardienste an dem Pilotprojekt beteiligt.
Forderung der neuen Apothekenbetriebsordnung
Mit der neuen Apothekenbetriebsordnung wurde auch die Liste der in öffentlichen Apotheken zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung für medizinische Notfallsituationen vorrätig zu haltenden Arzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte (§ 15 ApBetrO) aktualisiert. Im Hinblick auf eine bessere Versorgung von ambulanten Palliativpatienten wurde darin die Vorratshaltung von Betäubungsmitteln in der öffentlichen Apotheke konkretisiert. Als Unterstützung für die öffentliche Apotheke hat die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker dazu ein Merkblatt entwickelt, das zwischen den Forderungen der neuen ApBetrO und der Praktikabilität in Bezug auf Menge, Packungsgröße und Lagerstabilität abwägt und entsprechende Präparatebeispiele aufführt. (Das Merkblatt finden Sie hier als pdf-Dokument.)
ks/ck
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