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- DAZ 34/2012
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Was Wann Wo
Sitzung der Kammerversammlung
Gemäß § 25 des Heilberufekammergesetzes vom 29. Februar 1996 wird die Kammerversammlung zu ihrer 11. Sitzung am Mittwoch, dem 19. September, 15.00 Uhr, nach Kiel, Akademie für pharmazeutische Fortbildung und Qualitätssicherung (Apothekerhaus) mit folgender vorläufiger Tagesordnung einberufen:
Vorläufige Tagesordnung
1. Genehmigung des Protokolls der 10. Sitzung der Kammerversammlung vom 14.03.2012
2. Bericht des Präsidenten
3. Mitteilungen und Anfragen
4. Bericht Beratungsinitiative
5. Apothekerversorgung
a) Jahresabschluss 2011
b) Entlastung des Verwaltungs- und Aufsichtsausschusses
c) Satzung über die versicherungsmathematischen Rechengrößen des Versorgungswerkes (Apothekerversorgung)
6. Versorgungswerk von 1960
7. Vorschläge für ehrenamtliche Richter des Berufsgerichtes
8. Apothekertag 2012 in München
9. Verschiedenes
Auf § 21 Abs. 3 Heilberufekammergesetz, wonach alle Kammermitglieder berechtigt sind, den Verhandlungen der Kammerversammlung beizuwohnen, wird verwiesen.
In der Zeit von 15.00 Uhr bis 15.30 Uhr können von allen Kolleginnen und Kollegen des Landes allgemein interessierende Fragen an die Kammerversammlung gestellt werden.
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