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- DAZ 33/2012
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ApBetrO-Dokumentation
Dokumentation leicht gemacht
Plausibilitätsprüfung
Entsprechend ApBetrO § 7 Abs. 1b ist die „Anforderung über die Herstellung eines Rezepturarzneimittels … von einem Apotheker nach pharmazeutischen Gesichtspunkten zu beurteilen“. Die Dokumentationsvorlage (Abb. 2a/b) berücksichtigt die in der Apothekenbetriebsordnung benannten Inhalte zum Plausibilitäts-Check, von denen einige nur im Einzelfall relevant sind. Das Formular führt in logischer Abfolge alle Prüfpunkte auf. Nicht relevante Aspekte sollten entsprechend gekennzeichnet werden, z. B. mit „nicht zutreffend“. Der individuell vergebene Kurzname der Rezeptur soll zum schnellen Auffinden der Dokumentation im Fall der wiederholten Verschreibung dienen.
Die Kenntnis des Therapiekonzeptes ist eine wesentliche Voraussetzung zur Überprüfung der Wirkstoffkonzentration bzw. Dosierung der Wirkstoffe. Die Applikationsart kann der ärztlichen Verordnung entnommen werden oder muss durch Rücksprache ermittelt werden.
Inhaltsstoffe werden nach Art und Menge aufgeführt. Im Beispiel ist zu beachten, dass die Alkoholform von Prednisolon in wässrigem Milieu als Hydratform in Form langer Nadeln kristallisiert (vgl. NRF 11.35.). Deshalb wird in wasserhaltigen Zubereitungen Prednisolonacetat eingesetzt. Der Monoester ist praktisch unlöslich in Wasser und liegt in hydrophilen Grundlagen suspendiert vor.
Die Grundlage der Zubereitung ist nicht eindeutig verordnet. Da sowohl Wasserhaltige Hydrophile Salbe DAB als auch Anionische hydrophile Creme SR DAC (NRF S. 27.) vergleichbare Eigenschaften aufweisen, können generell beide Grundlagen eingesetzt werden. Die pH-Bereiche, in denen die Inhaltsstoffe und Grundlagen stabil verarbeitet werden können, sind in den Tabellen 2 und 4 des Tabellenwerkes zum Plausibilitäts-Check zu finden.
Wurde die Kompatibilität aller Wirkstoffe mit der rezeptierten Grundlage (inkl. notwendiger Konservierungsstoffe) in der rezeptierten Konzentration noch nicht nachgewiesen, ist eine weitergehende Kompatibilitätsprüfung notwendig. Nachgewiesen kompatibel sind z. B. NRF-Vorschriften. Bei Rezepturen, die bereits auf Plausibilität geprüft worden sind, kann auf die bereits erfolgte Prüfung verwiesen werden. Von Bedeutung für die Kompatibilitätsprüfung sind vor allem Wechselwirkungen zwischen ionischen Wirk- und/oder Hilfsstoffen. Die Grundlage im Beispiel enthält einen anionischen Emulgator. Da die Rezeptur keine Wirk- oder Hilfsstoffe mit kationischen Eigenschaften enthält, treten keine durch Bildung von Arzneistoff-Hilfsstoff-Salzen bedingten Inkompatibilitäten auf. Alle verordneten Wirkstoffe sind kompatibel mit der Grundlage.
Nach Beurteilung aller Prüfpunkte und – wenn notwendig – Festlegung von Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität der Zubereitung wird die Aufbrauchfrist der Zubereitung festgelegt. Konservierte, wasserhaltige, halbfeste Zubereitungen zur kutanen Anwendung in Tuben sollten entsprechend allgemeiner NRF-Empfehlung innerhalb eines Jahres aufgebraucht werden. Im vorliegenden Beispiel wird eine verkürzte Aufbrauchfrist von drei Monaten festgelegt, da bei Verarbeitung von Nystatin trotz Kühllagerung mit einem Aktivitätsverlust zu rechnen ist. Weiterer haltbarkeitsbestimmender Aspekt ist die Oxidationsempfindlichkeit des Konservierungsmittels Sorbinsäure (vgl. NRF 11.105.).
Die Dokumentation nach § 7 ApBetrO wird nach Abschlussbewertung durch einen „Apotheker oder im Vertretungsfall nach § 2 Absatz 6 von der zur Vertretung berechtigten Person“ abgeschlossen. Die Dokumentation kann im Registerteil des Ordners abgelegt werden und steht somit bei erneuter Verschreibung des Rezepturarzneimittels schnell zur Verfügung.
Herstellungsanweisung Rezepturarzneimittel
Die zahlreichen vorgefertigten Herstellungsanweisungen enthalten generelle Aspekte zur Herstellung verschiedener Darreichungsformen und sollten mit zusätzlichen bzw. betriebsspezifischen Festlegungen, z. B. zur Nutzung von Waagen, ergänzt werden. Ein interaktives Bearbeiten der Herstellungsanweisungen am PC ist durch die mitgelieferte CD-ROM möglich.
Alle Herstellungsanweisungen sind in sieben – logisch aufeinanderfolgenden – Schritten gegliedert. Das Konzept der sieben Schritte erleichtert die rationelle Herstellung qualitativ einwandfreier Arzneimittel. Zur Bearbeitung der vorliegenden Beispielrezeptur wurde die Herstellungsanweisung zur manuellen „Dispersion von Feststoffen in eine Emulsion oder Creme, ohne Wärmeanwendung“ zugrundegelegt (Abb. 3a/b).
Herstellungsprotokoll
Entsprechend § 7 ApBetrO Abs. 1c ist die „Herstellung des Rezepturarzneimittels … von der herzustellenden Person zu dokumentieren“. Es wird empfohlen, eine Kopie der Verschreibung auf die Formularvorlage zum Herstellungsprotokoll (Abb. 4) aufzubringen. Prüf- bzw. Chargenbezeichnungen von Ausgangsstoffen sowie Soll-Einwaagen können direkt auf dieser Rezeptkopie vermerkt werden.
Prednisolonacetat wird in Form einer 10 prozentigen Verreibung in der Grundlage verwendet, entsprechend wird die Einwaage der Verreibung als Soll-Einwaage berechnet und dokumentiert. Bei Nystatin ist die hinsichtlich Gehalt und Trocknungsverlust der verwendeten Charge korrigierte Soll-Einwaage zu berechnen.
Herstellungsbegleitend werden Ist-Einwaagen und Ergebnisse der durchgeführten Inprozesskontrollen dokumentiert und mit Namenszeichen der herstellenden Person bestätigt. Vor Abgabe der Zubereitung an den Kunden muss die Freigabe durch einen Apotheker bzw. Vertreter erfolgen. Dazu erfolgt mindestens eine organoleptische Prüfung sowie die Sichtprüfung von Verpackung und Kennzeichnung.
Einen Etikettenvorschlag für die Anfertigung eines Rezepturetiketts zeigt Abbildung 5.
Quellen:
[1] Rezeptur nach ApBetrO. Grundwerk 2012, Deutscher Apotheker Verlag, Stuttgart 2012
[2] Neues Rezeptur Formularium. Bd. 1– 3, Hrsg. ABDA, Stand 01.11.2011, Deutscher Apotheker Verlag, Stuttgart / GOVI Verlag, Eschborn
Autorinnen:
Dr. Ulrike Fischer, Dresden, Katrin Schüler, Dresden
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