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Arzneimittel und Therapie
Erhöht eine Herpes-zoster-Impfung die Infektionsgefahr?
Eine Studie, die soeben im JAMA veröffentlicht wurde, sorgte aber insofern für Entwarnung, da die Impfung auch bei diesen Patienten nicht zu einem kurzfristigen Anstieg der Infektionsrate führte. In den USA wurde im März 2011 die Zulassung für den Herpes-zoster-Impfstoff (Zostavax®) erweitert. Dort können mit dem attenuierten Lebendimpfstoff auch Patienten zwischen 50 und 59 Jahren gegen Herpes zoster geimpft werden. Bisher war die Anwendung auf Personen über 60 Jahre begrenzt. In Deutschland steht ein entsprechender Impfstoff nicht zur Verfügung.
In den USA beträgt die Inzidenzrate für Herpes zoster bei nicht geimpften Menschen über 50 Jahre 7,0 Fälle pro 1000 Personenjahren. Das Risiko, an Gürtelrose zu erkranken, ist für Patienten mit rheumatoiden und immunologischen Erkrankungen wie rheumatoide Arthritis und Morbus Crohn erhöht. Das ist zum einen sicher zurückzuführen auf die Erkrankung selbst, zum anderen aber auch auf die Behandlung, die hierbei durchgeführt wird.
In die US-amerikanische retrospektive Kohorten-Studie gingen die Daten von 463.541 Patienten ein. Im Einzelnen handelte es sich um 4026 Patienten mit Morbus Bechterew, 66.751 Patienten mit entzündlichen Darmerkrankungen, 11.030 mit psoriatrischer Arthritis, 89.565 mit Psoriasis und 292.169 mit rheumatoider Arthritis. Basis für die Analyse von 2006 bis 2009 waren die Verschreibungen für die Patienten mit mindestens einer der genannten Diagnosen. Zu dieser Zeit war der Zoster-Impfstoff bereits zugelassen für Patienten ≥ 60 Jahre. Das mediane Alter zum Beginn des Follow-up betrug 74 Jahre, die mediane Follow-up-Zeit zwei Jahre. In der Nachbeobachtungszeit wurden die Patienten im Hinblick auf die Medikation in vier Gruppen eingeteilt: Von besonderem Interesse waren nämlich diejenigen, die zum Zeitpunkt der Impfung unter einer Therapie mit
Blockern des anti-Tumornekrose-Faktors (anti-TNF) (z. B. Adalimumab, Etanercept, Infliximab, Certolizumab, Golimumab),
nicht-TNF Biologicals (z. B. Abatacept, Rituximab),
nicht-biologischen Immunsuppressiva bzw. immunmodulierenden Antirheumatika (DMARDs) (z. B. Methotrexat, Hydroxycholoroquin, Sulfasalazin, Azathioprin, Leflunomid, Cyclosporin, 6-Mercaptopurin) oder
oralen Glucocorticoiden
standen.
Insgesamt hatten 18.683 Patienten (4%) den Varizella-Zoster-Impfstoff bekommen. Der genaue Tag der Impfung war für 7780 Patienten bekannt.
Da die Inkubationszeit einer Varizella-Zoster-Infektion 42 Tage beträgt und dieses Zeitfenster auch in der Zulassungsstudie für den Lebendimpfstoff gewählt wurde, wurde auch in der aktuellen Studie das Zeitfenster von 42 Tagen gewählt, um das Risiko für eine HZV-Infektion abzuschätzen.
Auch unter immunologischer Therapie kein erhöhtes Risiko
Bei den nicht geimpften Patienten unterschied sich die HZ-Häufigkeit in den verschiedenen Patientengruppen. So war die Wahrscheinlichkeit einer HZ-Infektion bei den Patienten mit der Glucocorticoid-Medikation 1,2 bis 2 mal größer als bei den übrigen Patienten.
Bei den 7780 geimpften Patienten betrug die Inzidenzrate für VZV-Infektionen 7,8 Fälle pro 1000 Patientenjahren innerhalb von 42 Tagen nach der Impfung.
Von den 633 Patienten, die innerhalb des Zeitfensters von 42 Tagen nach der Impfung eine anti-TNF- oder eine andere Therapie mit Biologicals bekommen hatten, erlitt keiner eine Windpocken- oder eine Gürtelrose-Infektion. Offensichtlich führt also eine Impfung während einer laufenden Therapie mit Biologicals nicht zu einer Erhöhung des Herpes-zoster-Risikos. Die Hazard ratio betrug sogar 0,61, was darauf hindeutet, dass eine Impfung auch bei diesen Patienten offensichtlich zu einer Reduzierung des Herpes-zoster-Risikos führt. Auch ansonsten zeigten sich keine Hinweise auf eine eingeschränkte Arzneimittelsicherheit bei diesen Patienten.
Aussagekraft und Grenzen dieser Studie
Die Ergebnisse dieser Kohortenstudie bestätigen die von früheren, allerdings kleineren Untersuchungen mit dem Herpes-zoster-Impfstoff zur Klärung der Sicherheit des Impfstoffs kurz nach der Impfung, selbst bei Patienten, die mit Biologicals behandelt werden. Das heißt, eine solche Behandlung muss wahrscheinlich nicht als Kontraindikation gegen eine Impfung angesehen werden. Aber das sollte auch nach Meinung der Autoren durch eine kontrollierte, prospektive Studie bestätigt werden. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass selbst wenn es bei dieser Population innerhalb der ersten 42 Tage zu keiner Erhöhung des Infektionsrisikos gekommen ist, das nicht gleichzeitig heißen muss, dass es danach kein erhöhtes Risiko für eine Infektion gibt. Auch blieb in dieser Studie unklar, ob die Infektionen, die teilweise kurz nach der Impfung auftraten, durch den VZV-Wildtyp oder den Impfstoff selber hervorgerufen worden waren. Deshalb sollten diesbezüglich weitere Untersuchungen durchgeführt werden.
Quelle
Apothekerin Dr. Annette Junker
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