Aus Kammern und Verbänden

Brandenburg: Jens Dobbert neuer Kammerpräsident

Nachfolger von Dr. Jürgen Kögel

Die Landesapothekerkammer Brandenburg hat eine neu aufgestellte Spitze: Am 4. Juli wählte die Mitgliederversammlung für die letzten Monate der laufenden Legislaturperiode Jens Dobbert aus Forst (Lausitz) zu ihrem neuen Präsidenten und Kathrin Wolbring zur neuen zweiten Vizepräsidentin.

Jens Dobbert

Ein neuer Kammerpräsident musste gewählt werden, weil Dr. Jürgen Kögel Ende Februar nach 20 Jahren von diesem Amt zurückgetreten war. Ihm war zunächst kommissarisch der erste Vizepräsident Eckhard Galys gefolgt, der bei der Kammerversammlung jedoch nicht für das erste Amt kandidierte.

Der 45-jährige Jens Dobbert ist seit 2004 Mitglied der Kammerversammlung und war bisher zweiter Vizepräsident. Er sieht sich für seine neue Aufgabe gut vorbereitet – schließlich habe er im letzten halben Jahr schon gemeinsam mit Galys in die Präsidentenarbeit "reinschnuppern" können. Als die beiden größten Aufgaben für seine Amtszeit stellte Dobbert die Umsetzung der neuen Apothekenbetriebsordnung und die Honorierung heraus. Er beklagte, dass in Sachen Honorierung der Ball in der Politik zurzeit zwischen den Ministerien hin- und hergespielt werde: "Keiner will Verantwortung übernehmen." Die Apotheken könnten jedoch nur dann gute Arbeit leisten, wenn sie gute Mitarbeiter haben, die auch ordentlich vergütet werden können.

Katrin Wolbring (39), zuvor Beisitzerin im Vorstand, wurde zur zweiten Vizepräsidentin gewählt. Sie ist Leiterin einer Filialapotheke in Senftenberg.

Als Nachfolger für ihren frei gewordenen Posten im elfköpfigen Kammervorstand wurde Hansjörg Fabritz, Apothekenleiter in Falkensee, gewählt.

Der neue Vorstand: Eckhard Galys, Jens Dobbert, Katrin Wolbring (1. Reihe, von links), Alexander Hesse, Hans-Heinrich Klug, Stephan Creuzburg, Clemens Scholz, Frithjof Winkel, Annegret Suschowk, Hansjörg Fabritz, Karen Pank (dahinter, von links).
Fotos: LAK BB

Anerkennung ausländischer PKA-Ausbildung

Die Mitgliederversammlung beschloss, künftig auch für andere Kammern die Feststellung der Gleichwertigkeit der PKA-Ausbildung durchzuführen. Eine solche Feststellung nach dem zum 1. April 2012 in Kraft getretenen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) kann beim Ausbildungsberuf der PKA vorgenommen werden. Anders als bei reglementierten Berufen – dazu zählt auch der Apothekerberuf – ist eine solche Anerkennung für PKA nicht verpflichtend. Dennoch kann eine Bescheinigung ausländischen Bewerbern die Stellensuche erleichtern. Bislang ist die Nachfrage nach derartigen Feststellungen eher gering – in Brandenburg hatte man erst einen Fall zu bearbeiten. Daher sieht sich die Kammer auch gerüstet, entsprechende Anträge anderer Apothekerkammern bei sich zu bündeln – aus Berlin wurde bereits Interesse signalisiert. Bis die nötigen Erfahrungen vorliegen, um einen eigenen Gebührentatbestand zu schaffen, wird die Leistung gemäß der Gebührenordnung nach Zeitaufwand abgerechnet. Maximal sollen für die Bearbeitung eines Antrages 500 Euro fällig werden.

Nicht zuletzt entlastete die Kammerversammlung den Vorstand nach Vorlage und Diskussion des Haushaltes 2011. Wie Geschäftsführerin Kathrin Fuchs berichtete, erfolgte für das vergangene Jahr eine Wirtschaftsprüfung ohne Einwände. Die Einnahmen lagen leicht über dem Plan, insgesamt belief sich der Überschuss auf etwas über 110.000 Euro.


ks

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