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- DAZ 26/2012
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"Ein lernendes System"
Eine Innovation auf den Markt zu bringen, dauert 10 bis 12 Jahre und kostet etwa 800 Mio. Euro. Von der 20-jährigen Patentlaufzeit bleiben für das Unternehmen somit nur 8 Jahre, um die Investitionen zu erwirtschaften, wie Dr. Ulrich Vorderwülbecke, Geschäftsführer des Verbands forschender Pharma-Unternehmen (vfa), erklärte. Vor diesem Hintergrund sind die Preise von Innovationen zu sehen, die bislang von den Firmen festgesetzt werden konnten.
Das AMNOG sollte dieses Preisdiktat der Pharmaindustrie brechen. Nach Auffassung von Vorderwülbecke sei dies nicht gerechtfertigt. Denn ein zu teures Präparat habe keine Chance sich durchzusetzen, es würde nicht verordnet. Zudem gebe es bereits das Instrument der Festbeträge.
Die Beurteilung des Zusatznutzens, die mit dem AMNOG eingeführt worden sei, werfe mehr Probleme auf als sie löse. Oft sei der Zusatznutzen bei der Zulassung noch nicht abzuschätzen oder quantifizierbar, außerdem bereite die Festlegung der Vergleichstherapie Probleme. Der Gemeinsame Bundesausschuss und sein Hausinstitut IQWiG befinden sich hier in einer Machtposition, die zu hinterfragen sei. So werden beispielsweise Unterlagen gefordert, die von der Industrie nicht zu erbringen sind, da sie bereits vor mehreren Jahren hätten gemacht werden müssen, als die heutige Bewertungsstruktur noch nicht bekannt war.
Vorderwülbecke kritisierte zudem die Machtzunahme der Krankenkassen. Das AMNOG habe dazu geführt, dass sich insbesondere ausländische Firmen fragten, ob sie in Deutschland überhaupt noch willkommen seien. Schon heute gibt es Innovationen, die nicht auf den deutschen Markt gelangen, da sie unter den Bedingungen des AMNOG für die Firmen nicht rentabel zu vermarkten sind.
Innovationen müssen bezahlbar bleiben
Thomas Ilka, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, sieht diese Darstellung als zu negativ. Die Politik müsse in diesem Spannungsfeld darauf achten, dass das System ausbalanciert sei. Innovationen müssen bezahlbar bleiben. Das Herausfinden eines Zusatznutzens sei notwendig, bei der Vorgehensweise befinde man sich, so räumte Ilka ein, noch in einem lernenden System. Man stehe hier am Anfang, es wurden erst wenige Substanzen bewertet. Der Gesetzgeber werde die Entwicklung beobachten. Er habe keine Sorge, dass aufgrund des AMNOG Innovationen aus Deutschland verschwinden könnten. Das Forschungsklima in Deutschland sei weit besser als dargestellt.
Paradigmenwechsel
Ähnlich sieht es Dr. Ulf Maywald, AOK plus. Mit der Arzneimittelbewertung und der Findung eines Zusatznutzens sei ein Paradigmenwechsel eingetreten, das Ende der freien Preisbildung. Es soll ein Weg gefunden werden, den Versicherten auch in Zukunft nicht nur Generika zu erstatten, sondern auch innovative Arzneimittel. Wichtig sei es, dass die Beteiligten miteinander sprechen und bereit sind, den Umgang mit dem neuen Verfahren zu lernen.
Das IQWiG bewerten
Ein innovationsfreundlicheres Klima in Deutschland mahnte Professor Manfred Schubert-Zsilavecz, pharmazeutischer Hochschullehrer Uni Frankfurt, an. Er könne die Sorge verstehen, die pharmazeutische Unternehmen beschleicht, wenn sie in Forschung investieren. Die Bewertung des Zusatznutzens durch das IQWiG sieht er kritisch. Er sei nicht mit allen Entscheidungen dieses Instituts einverstanden. Sein Vorschlag: "Man müsste auch mal das IQWiG von internationalen Gremien begutachten lassen."
ABDA-KBV-Modell kann helfen
Ronald Schreiber, Präsident der Landesapothekerkammer Thüringen, und Stefan Fink, Vorsitzender des Thüringer Apothekerverbands, brachten das ABDA-KBV-Modell in die Diskussion. Es könnte ein Ansatz sein, Sparpotenziale zu heben, in dem man den Apotheker mit in die Arzneimittelentscheidung einbindet. Die derzeitige Lage, hervorgerufen durch die Rabattverträge, bereite für Patienten und Apotheker Schwierigkeiten, Compliance und Beratungsmöglichkeiten leiden darunter. Die Apotheker sehen ihre Rolle in der Medikationsbetreuung – hier gebe es noch Einsparmöglichkeiten.
diz
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