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Pharmazeutisches Recht
Dienstbereitschaft der öffentlichen Apotheken
Vom 30. Mai 2012
Die Kammerversammlung der Sächsischen Landesapothekerkammer hat am 19. April 2012 aufgrund von § 3 Abs. 2 Nr. 1, 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Zuständigkeiten und Gebühren für den Vollzug des Berufsrechts der akademischen Heilberufe und der arzneimittel-, betäubungsmittel- und apothekenrechtlichen Vorschriften (Zuständigkeitsverordnung Heilberufe und Pharmazie – HeilPharmZuVO) vom 21. März 2006 (SächsGVBl. S. 73) folgende Satzung zur Änderung der Richtlinie der Sächsischen Landesapothekerkammer zur Durchführung der Dienstbereitschaft der öffentlichen Apotheken vom 28. November 2006 (Informationsblatt SLAK 5/2006 S. XXI), zuletzt geändert am 17. Dezember 2010 (Pharm. Ztg. 155 (2010) Nr. 51-52 S. 100) beschlossen:
Artikel 1
§ 4 Abs. 7 Satz 2 der Richtlinie der Sächsischen Landesapothekerkammer zur Durchführung der Dienstbereitschaft der öffentlichen Apotheken vom 28. November 2006 (Informationsblatt SLAK 5/2006 S. XXI), zuletzt geändert am 17. Dezember 2010 (Pharm. Ztg. 155 (2010) Nr. 51-52 S. 100) wird wie folgt neu gefasst:
"2 Der beabsichtigte Wechsel ist mindestens 10 Tage vorher bei der Sächsischen Landesapothekerkammer zu beantragen und kann von dieser genehmigt werden.".
Artikel 2
Artikel 1 dieser Satzung tritt am Tag nach seiner Bekanntmachung in Kraft.
Dresden, den 19. April 2012
Friedemann Schmidt
Präsident der Sächsischen Landesapothekerkammer
Die vorstehende Satzung zur Änderung der Richtlinie der Sächsischen Landesapothekerkammer zur Durchführung der Dienstbereitschaft der öffentlichen Apotheken wird hiermit fachaufsichtlich bestätigt.
Aktenzeichen: 26-5415.63/4
Dresden, den 18. Mai 2012
Dr. Frank Bendas
Referatsleiter des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz
Die vorstehende Satzung zur Änderung der Richtlinie der Sächsischen Landesapothekerkammer zur Durchführung der Dienstbereitschaft der öffentlichen Apotheken wird hiermit ausgefertigt und in der Pharmazeutischen Zeitung bekannt gemacht.
Dresden, den 30. Mai 2012
Friedemann Schmidt
Präsident der Sächsischen Landesapothekerkammer
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