Aus Kammern und Verbänden

Neue ApBetrO – Umsetzung mit Augenmaß

In der Beiratssitzung des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg Mitte Mai in Ludwigsburg referierte der ABDA-Geschäftsführer Lutz Tisch über die neue Apothekenbetriebsordnung. Gleich zu Beginn seines Vortrags erntete er einen Lacher, als er sagte: "Eigentlicher Sinn und Zweck der Novellierung der Apothekenbetriebsordnung ist, Bürokratie abzubauen."
Aufmerksam verfolgten die Beiräte des LAV Baden-Württemberg die Ausführungen von Lutz Tisch zur neuen Apothekenbetriebsordnung.
Foto: C. Gonzalez

"Es geht nicht, nichts zu tun"

Trotz der vielen "Baustellen" und offenen Fragen, wo sich durch die neue Apothekenbetriebsordnung neue bürokratische Hürden und Zusatzaufgaben in der Offizin ergeben, empfahl Tisch der Apothekerschaft, sich mit den Neuregelungen ohne blinden Aktionismus auseinanderzusetzen. Tisch: "Das Bundesgesundheitsministerium hat beispielsweise beim barrierefreien Zugang zu Apotheken sehr deutlich gemacht, was erwartet wird. Es ist aber auch so, dass sich die Aufsichtsbehörden oder die Pharmazieräte nun erst einmal in die neue Apothekenbetriebsordnung einarbeiten müssen und eine Umsetzung nicht von heute auf morgen verlangen können, gerade wenn bauliche Maßnahmen nötig werden. Aber es geht auch nicht, nichts zu tun." Einige Regelungen zu den baulichen Anforderungen oder auch zur Defektur seien vom Bundesgesundheitsministerium nicht ganz bis zu Ende durchdacht worden und müssen wohl juristisch geklärt werden, prophezeite Tisch.

Wolf Kümmel, Vizepräsident des LAV, schätzte, dass 20 bis 30% der Apotheken die geforderte Barrierefreiheit nicht erfüllen können, und fragte, wie die Zukunft dieser Apotheken aussieht. Wenn sie schließen müssen, wäre das ein deutlicher Aderlass.


Lutz Tisch, Geschäftsführer Recht der ABDA: "Die neue Apotheken-betriebsordnung muss ohne Aktionismus umgesetzt werden." Foto: C. Gonzalez

Beratungspflicht als Chance der öffentlichen Apotheke

Tisch betonte, dass es gegenüber dem Referentenentwurf wesentliche Verbesserungen gegeben habe. So konnten eine genehmigungsfreie Einrichtung von Rezeptsammelstellen, telekommunikative Rezeptsammelstellen wie die Cobox und auch die Pseudo- oder Light-Apotheken verhindert werden.

Die Beratungspflicht ist ein besonderer Schwerpunkt der neuen Apothekenbetriebsordnung. Tisch hob hervor, dass dieser Part nicht unterschätzt werden darf, da hierin die Daseinsberechtigung der öffentlichen Apotheke liege. Auch der Arzneimittelversandhandel unterliegt künftig einer Beratungspflicht. Jeder Kunde muss eine Telefonnummer angeben, unter der er beraten wird, ansonsten darf er nicht mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln beliefert werden.

Das verpflichtende Qualitätsmanagementsystem werde sich für die allermeisten Apotheken als Segen erweisen, meinte Tisch optimistisch. Positive Effekte erwartet er davon, "dass man gezwungen wird, sein Tun zu reflektieren und genaue Abläufe festzulegen für das, was wer wie in der Apotheke zu tun hat".

Nach dem Referat fragte der Esslinger LAV-Beirat Christoph Mühlschlegel ironisch, ob denn nicht auch Ministerien vor der Freigabe von Verordnungen eine Plausibilitätsprüfung machen müssten, wie sie die neue Apothekenbetriebsordnung an vielen Stellen von den Apotheken verlangt. Einer solchen Prüfung hätte die neue Apothekenbetriebsordnung mit Sicherheit nicht in allen Punkten standgehalten.

Seminare über Facebook

Frank Eickmann stellt dem Beirat ein geplantes Serviceangebot vor, das die LAV-Mitglieder bei ihren Aktivitäten in sozialen Netzwerken unterstützen soll. Der LAV bietet zunächst ein jeweils halbtägiges Basis- und das Aufbauseminar am 12. Juli an, um über soziale Netzwerke zu informieren. Dort werden auch rechtliche Fragen beantwortet, und es wird aufgezeigt, wie man als Facebook-Nutzer verantwortungsvoll mit seinen Daten umgeht. Weitere Angebote sollen folgen.

LAV-Präsident Fritz Becker machte Ausführungen zur aktuellen Gesundheitspolitik, insbesondere zu den Bemühungen um eine Anpassung des apothekerlichen Honorars.

Dem von Geschäftsführerin Ina Hofferberth vorgestellten Haushalt für das Jahr 2011 und dem Haushaltsentwurf für das Jahr 2012 stimmten die Beiräte einstimmig zu.


Quelle: LAV BW



DAZ 2012, Nr. 23, S. 98

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