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Einsicht Jahresrechnung 2011 der LAK


Nach § 25 Abs. 3 Heilberufekammergesetz in Verbindung mit § 12 Abs. 3 der Hauptsatzung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg ist nach Prüfung der Jahresrechnung durch den Wirtschaftsprüfer jedem Beitragspflichtigen vier Wochen lang in der Kammergeschäftsstelle Gelegenheit zur Einsichtnahme zu geben.

Diese Einsichtnahme kann in der Geschäftsstelle der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, Villastr. 1, 70190 Stuttgart, vom 25. Juni bis 20. Juli 2012 zu den üblichen Geschäftszeiten erfolgen.

Bitte melden Sie sich im Sekretariat des Geschäftsführers.



DAZ 2012, Nr. 23, S. 125

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