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ADEXA Info
Bewerbungskosten sind absetzbar!
Ob Bewerbungsmappe, Beglaubigung oder Übersetzung von Dokumenten, ob Porto oder Stadtplan vom möglichen neuen Arbeitsort: Es lohnt sich, die Belege zu sammeln. Allerdings geht das Finanzamt nicht so weit, auch den neuen Blazer oder einen – wenn auch nötigen – Friseurtermin anzuerkennen.
Belege verlegt?
Wenn keine Quittungen vorliegen, werden Bewerbungskosten pauschaliert anerkannt, so zum Beispiel vom Finanzgericht Köln 9 Euro für Bewerbungen mit Bewerbungsmappe und 2,50 Euro für E-Mail-, Kurz- und Initiativbewerbungen. Als Nachweis gelten dann etwa Zwischen- oder Absagebescheide oder ein sonstiger Schriftverkehr mit den betreffenden Arbeitgebern.
Gibt allerdings das Arbeitsamt Zuschüsse zu einer Bewerbung, müssen diese abgezogen werden.
ADEXA-Mitglieder finden weitere Infos zu diesem und anderen steuerlichen Themen im passwortgeschützten Mitgliederbereich auf der ADEXA-Website. Passwort vergessen? Dann hilft eine Mail an info@adexa-online.de unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer.
Nie mehr allein mit lästigen Steuerfragen!
Ohne Aufnahmegebühr Mitglied bei einem Lohnsteuerhilfeverein werden? ADEXA-Mitglieder wenden sich bei Interesse an die ADEXA-Hauptgeschäftsstelle:
Quelle: Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V.
Dr. Sigrid Joachimsthaler
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