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Bewerbungskosten sind absetzbar!

Steuertipps für wechselwillige Arbeitnehmer

Gute Porträtfotos sind nicht billig – und auch die Kosten für andere Bewerbungsunterlagen läppern sich, wenn man sich nicht gerade online bewirbt. Ist man zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, können Fahrt- und Übernachtungskosten dazukommen. Alles, was der Arbeitgeber in spe nicht erstattet, kann man steuermindernd als Werbungskosten absetzen. Ob die Bewerbung Erfolg hatte, spielt dabei keine Rolle.

Ob Bewerbungsmappe, Beglaubigung oder Übersetzung von Dokumenten, ob Porto oder Stadtplan vom möglichen neuen Arbeitsort: Es lohnt sich, die Belege zu sammeln. Allerdings geht das Finanzamt nicht so weit, auch den neuen Blazer oder einen – wenn auch nötigen – Friseurtermin anzuerkennen.

Belege verlegt?

Wenn keine Quittungen vorliegen, werden Bewerbungskosten pauschaliert anerkannt, so zum Beispiel vom Finanzgericht Köln 9 Euro für Bewerbungen mit Bewerbungsmappe und 2,50 Euro für E-Mail-, Kurz- und Initiativbewerbungen. Als Nachweis gelten dann etwa Zwischen- oder Absagebescheide oder ein sonstiger Schriftverkehr mit den betreffenden Arbeitgebern.

Gibt allerdings das Arbeitsamt Zuschüsse zu einer Bewerbung, müssen diese abgezogen werden.

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Nie mehr allein mit lästigen Steuerfragen!

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Quelle: Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V.


Dr. Sigrid Joachimsthaler



DAZ 2012, Nr. 23, S. 104

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