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GKV-Spitzenverband will 2,30 Euro Apothekenabschlag
Bekanntlich liefen die Verhandlungen zur Anpassung des Apothekenabschlages zuletzt äußerst schwierig – noch immer befassen sich Gerichte mit dem Abschlag für die Jahre 2009 und 2010. Solche zähen Rechtsstreitigkeiten will der GKV-Spitzenverband künftig vermeiden. Dazu soll der Gesetzgeber tätig werden. Der GKV-Spitzenverband spricht sich in seinem Argumentationspapier dafür aus, "den Zustand paralleler Regelungen zur Anpassung der Apothekenvergütung einerseits in der Ermächtigungsgrundlage nach § 78 Arzneimittelgesetz für die Arzneimittelpreisverordnung und andererseits in dem Verhandlungsauftrag an Rahmenvertragspartner GKV-Spitzenverband und DAV aus § 130 Absatz 1 Satz 2 SGB V mit Wirkung für das Jahr 2013 aufzulösen und im Rahmen der Rechtsverordnung zu regeln".
Der Abschlag, so der GKV-Spitzenverband weiter, sei bei der bisherigen Gesetzgebung unter anderem damit begründet worden, dass es sich zum einen um eine Art Großkundenrabatt der Apotheken handele. Und so taucht eine altbekannte Forderung wieder auf: Ordnungspolitisch sei der Apothekenabschlag wieder auf den vormaligen Stand von 2,30 Euro festzusetzen. Die Chancen hierfür dürften bescheiden sein: Aus dem Lager der Regierungskoalition wurde zuletzt mehrfach bekundet, dass die Verhandlungen über den Apothekenabschlag für 2013 wieder bei 1,75 Euro starten sollen.
Weiterhin setzt sich der Spitzenverband mit einigen Nachbesserungsideen zum AMNOG auseinander. Für dringend erforderlich hält er insbesondere eine gesetzliche Klarstellung, dass bei der Bildung der Festbeträge gemäß § 35 SGB V die verhandelten Erstattungsbeträge nach dem AMNOG und nicht die Listenpreise des pharmazeutischen Unternehmers zu berücksichtigen sind. Anderenfalls würden die vom Gesetzgeber anvisierten Einsparziele nicht erreicht, so der GKV-Spitzenverband. Diese Regelung sei im AMNOG-Gesetzgebungsverfahren offensichtlich übersehen worden.
Zudem äußert sich der Spitzenverband zur Vertraulichkeit des mit einem Arzneimittelhersteller ausgehandelten Erstattungsbetrages nach durchlaufener früher Nutzenbewertung. Eine solche Vertraulichkeit gefährde die Funktionsfähigkeit bewährter Steuerungsinstrumente, monieren die Kassen. Dazu zählen sie die Festbetragsregelung, die Kosten der Vergleichstherapie, die Kosten-Nutzen-Bewertung und die Arzneimittel-Richtlinie. Dies habe auch negative Auswirkungen für die pharmazeutischen Unternehmer, heißt es im Papier. Allerdings zeigt sich der GKV-Spitzenverband zu einem gewissen Kompromiss bereit: Sollte der Gesetzgeber tatsächlich eine Vertraulichkeit des Erstattungsbetrages in der Lauer-Taxe herstellen wollen, müsse die Kenntnis des Erstattungsbetrags jedenfalls für die vier oben genannten Instrumente für die Prozessbeteiligten im SGB V sichergestellt werden. Immer noch verloren ginge dann aber das Steuerungsinstrument der Importarzneimittel. Weiterhin müsse der Erstattungsbetrag auch allen selbstzahlenden Versicherten gewährt werden. Ein solcher Ausgleich habe aber eine erhebliche Bürokratie zur Folge. Beides führe auch zu deutlichen finanziellen Mehrbelastungen der Kassen.
Seitens des Verbands forschender Pharma-Unternehmen (vfa) hält man nachgelagerte Regulierungsinstrumente nicht für gefährdet. Sie könnten auch bei einer vertraulichen Abwicklung weiter wirken. "Der GKV entgehen hier keine möglichen Einsparungen", heißt es in einem Positionspapier des vfa. Schließlich habe sie weiterhin alle Instrumente und Informationen in der Hand, um eine wirtschaftliche Arzneimittelversorgung sicherzustellen.
Wie es mit der AMG-Novelle weitergeht, werden die nächsten Wochen zeigen. Die öffentliche Anhörung wird in der 24. Kalenderwoche stattfinden.
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