- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 20/2012
- Vor Candy Sprays wird ...
Ernährung aktuell
Vor Candy Sprays wird gewarnt
Hintergrund für die Bewertung des BfR waren Hinweise auf mögliche Augenverletzungen durch Candy Sprays, die auf einen deutlich erhöhten Zitronensäure-Anteil (< 10%) zurückgeführt wurden. Das Institut wertete in der Folge Untersuchungsdaten und Berichte einzelner Landesbehörden aus. Die Daten zeigten eine große Spannbreite beim Zitronensäuregehalt. Die Werte schwankten zwischen rund 1g/100 g und rund 21 g/100 g. Insgesamt geht das BfR davon aus, dass ein erheblicher Teil der auf dem Markt befindlichen Candy Sprays einen Zitronensäure-Gehalt von über zehn Prozent aufweist und damit deutlich über dem Säuregehalt von Zitronensaft (max. 7%) liegt.
In der derzeitigen Form nicht verkehrsfähig
Das BfR sieht darin einen wesentlichen Faktor, Candy Sprays als nicht sichere Produktgruppe einzustufen. Zwar lägen derzeit keine belastbaren wissenschaftlichen Daten für einzelne Effekte von Zitronensäure vor, die es erlauben würden, eine Grenze zwischen sicher und unsicher bei zehn Prozent Zitronensäure-Gehalt zu ziehen und dementsprechend Candy Sprays mit einem darüber liegenden Zitronensäure-Anteil als nicht sicheres Lebensmittel nach Art. 14 VO (EG) Nr. 178/2002 zu bewerten. Das BfR kommt dennoch zu dem Schluss, dass Candy Sprays "in der Gesamtsicht" nicht sicher und in ihrer vorliegenden Form nicht verkehrsfähig sind.
Den Faktor Kind mit einbeziehen
Das Institut begründet seine Bewertung zum einen mit den negativen Auswirkungen, die die Zitronensäure in den Sprays bei bestimmungsgemäßem Gebrauch haben kann. So kann der hohe Säuregehalt zu Irritationen von Haut und Mundschleimhaut führen, Atembeschwerden auslösen oder die Zähne schädigen. Zum anderen sieht das BfR die Anwendung als Spray mit Hinblick auf die Zielgruppe Kinder kritisch, weil es – versehentlich oder absichtlich – inhaliert oder in die Augen gesprüht werden könnte. Zwar enthalten Candy-Spray-Verpackungen den Hinweis "nicht in die Augen sprühen", jedoch könne von Kindern bis ins schulpflichtige Alter hinein ein ausschließlich bestimmungsgemäßer Gebrauch nicht erwartet werden. Eine weitere Fehlanwendung könnte sein, dass der Spraykopf abgeschraubt und eine größere Menge des Produkts getrunken wird. Dies könne zu ernsthaften Atemproblemen, z. B. einem Laryngospasmus, führen. Der vorhandene Warnhinweis, der sich nur auf die abnehmbare Kappe des Sprühkopfes bezieht ("nicht geeignet für Kinder unter drei Jahren – verschluckbare Kleinteile") reicht dem BfR hier nicht aus.
Als Handlungsoptionen schlägt das BfR vor:
Die Anbringung der zusätzlichen Warnhinweise "nicht unbeaufsichtigt Kindern unter 8 Jahren in die Hand geben" und "nicht regelmäßig anwenden – Gefahr von Zahnschäden".
Die Anbringung eines Mechanismus, der verhindert, dass der Spraykopf abgeschraubt werden kann.
Die Begrenzung des Zitronensäure-Gehaltes auf den Bereich der Gehalte von Zitronensaft (maximal 7%).
ral
Quelle: Bewertung von "Candy Sprays" mit erhöhtem Zitronensäuregehalt; Stellungnahme Nr. 015/2012 des BfR
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.