DAZ aktuell

Streit um E-Zigaretten geht in die nächste Runde

BfArM legt Berufung gegen Kölner Urteil ein

KÖLN (ks/dpa). Ist die mit einem nicotinhaltigen Liquid bestückte elektrische Zigarette ein Arzneimittel oder nicht? Diese Frage wird die Gerichte auch weiterhin beschäftigen. Kurz vor Ablauf der Rechtsmittelfrist hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) letzte Woche entschieden, gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln Berufung einzulegen. Auch die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) will sich trotz einer ersten gerichtlichen Niederlage noch nicht geschlagen geben.

Das Kölner Verwaltungsgericht hatte vor einem guten Monat entschieden, E-Zigaretten mit nicotinhaltiger Flüssigkeit seien nicht als zulassungspflichtige Arzneimittel einzuordnen. Geklagt hatten ein Hersteller und ein Vertriebsunternehmer, nachdem das BfArM ihre Produkte als Arzneimittel eingestuft hatte und mangels Zulassung verbieten wollte. Im nun angestrengten Berufungsverfahren wird sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster zum zweiten Mal mit der umstrittenen E-Zigarette befassen müssen. Schon am 23. April hatte das OVG in einem Eilverfahren entschieden, dass das NRW-Gesundheitsministerium nicht mehr in bisheriger Form vor dem Verkauf von E-Zigaretten warnen darf. Auch hier kamen die Richter zu der Einschätzung, dass die nicotinhaltigen Liquids, die verdampfen und inhaliert werden, kein Arzneimittel seien.

NRW-Gesundheitsministerin Steffens zeigte sich über den Beschluss enttäuscht, will jedoch weiterkämpfen: "Bis zum Hauptsacheverfahren wird das Ministerium die Zeit nutzen, Argumente, auf die das OVG zum Teil noch gar nicht eingegangen ist, noch deutlicher zu formulieren", erklärte sie. Sie verwies darauf, dass andere Gerichte auch schon zu dem Ergebnis gekommen sind, nicotinhaltige Liquids für E-Zigaretten seien als Arzneimittel einzustufen und damit zulassungspflichtig.

Stellungnahme des BfR

Während vor Gericht darum gestritten wird, ob die E-Zigarette ein Arzneimittel oder nicht ist, befasst sich das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) mit einem anderen Aspekt der nicotinhaltigen Liquids: in einer aktuellen Stellungnahme empfiehlt das BfR, das Rauchen von E-Zigaretten in Nichtraucherzonen zu untersagen.

Das BfR hat einige typische Inhaltsstoffe der Liquids wie Nicotin, Vernebelungsmittel, Zusatz- und Aromastoffe bewertet. Ergebnis: Die Dämpfe dieser Substanzen können die Gesundheit von E-Rauchern beeinträchtigen und auch Gefahren für Dritte seien nach derzeitigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Angesichts des großen und wachsenden Produktspektrums an Liquids für E-Zigaretten sei nicht im Detail bekannt, was ein E-Raucher im konkreten Fall tatsächlich inhaliert bzw. ausatmet und mit welchen Schadstoffen die Atemluft belastet werde. Durch den Einsatz von nachfüllbaren Kartuschen hätten die Konsumenten nahezu unbegrenzte Möglichkeiten zum Experimentieren und Zusammenstellen eigener Liquids, wobei auch Konzentrate und bedenkliche Substanzen verwendet werden können. Eine Bewertung der tatsächlichen Risiken für Unbeteiligte sei daher nicht möglich. Zum Schutz von Verbrauchern sollten E-Zigaretten deshalb in Nichtraucherbereichen herkömmlichen Tabakprodukten gleichgestellt sein, heißt es in der Stellungnahme. "Das Rauchen von E-Zigaretten sollte nur in Raucherzonen erlaubt sein", so BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. "So können E-Zigaretten Passivraucher nicht gesundheitlich beeinträchtigen."



DAZ 2012, Nr. 19, S. 26

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