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- DAZ 17/2012
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DAZ aktuell
Brotdosen müssen draußen bleiben
Vivesco-Apotheken hatten zu Beginn des neuen Schuljahres im August und September 2011 besagte Webeaktion gestartet und mit einem "schadstofffreien vivesco Trinkflaschen und Brotdosen"-Set geworben. Die Wettbewerbszentrale sah darin jedoch keine apothekenübliche Ware im Sinne der Apothekenbetriebsordnung und verklagte das Tochterunternehmen des Pharmagroßhändlers Anzag auf Unterlassung.
Auch das Landgericht bewertete die streitgegenständlichen Brotdosen und Trinkflaschen nicht als Gegenstände, die der Gesundheit von Menschen mittelbar oder unmittelbar dienen oder diese fördern (§ 25 Nr. 2 ApBetrO). In den Behältnissen könnten sowohl gesundheitsfördernde, aber ebenso auch der Gesundheit nicht dienliche Lebensmittel transportiert werden. Auch durch die wiederholte Betonung des Begriffs "gesund" werde der objektive Zweck nicht beeinflusst, so die Richter.
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