DAZ aktuell

IQWiG nimmt Stellung zu Belatacept

Geringer Zusatznutzen für bestimmte Patienten

BERLIN (ks). Der Wirkstoff Belatacept (Nulojix® von Bristol-Myers Squibb) ist seit Juni 2011 zugelassen, um einer Abstoßungsreaktion nach einer Nierentransplantation vorzubeugen. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat nun den Zusatznutzen des neuen Präparates überprüft. Das Ergebnis: Es gibt lediglich einen Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen für bestimmte Patienten.
In Nulojix® wirkt der selektive T-Zell-Costimulationsblocker Belatacept als Immunsuppressivum nach einer Nierentransplantation.

In den beiden in die Nutzenbewertung eingeschlossenen Zulassungsstudien wurde Belatacept mit Ciclosporin A verglichen. Alle Studienteilnehmer wurden außerdem mit Corticosteroiden, Mycophenolatmofetil und zu Therapiebeginn mit Basiliximab behandelt.

Die Studien unterschieden sich vor allem hinsichtlich der Spendercharakteristika: In einer wurden Erwachsene untersucht, die das Nierentransplantat eines nach Standardkriterien klassifizierten Spenders erhielten. Etwa die Hälfte der Organe stammten hier von Lebendspendern, die andere Hälfte von verstorbenen Spendern. In der zweiten Studie wurden die Spender nach sogenannten erweiterten Kriterien ausgewählt und es wurden nur Organe verstorbener Spender transplantiert. Unter den Begriff der erweiterten Kriterien können z. B. ältere Spender über 60 Jahre oder Jüngere mit bestimmten Begleiterkrankungen fallen.

Für Patienten, die das Transplantat eines Spenders nach erweiterten Kriterien erhielten, ließen sich keine relevanten Unterschiede in der Behandlung mit Belatacept oder mit der Vergleichstherapie Ciclosporin A feststellen, so das IQWiG. Das Institut konnte damit aus den Studiendaten keinen Zusatznutzen von Belatacept ableiten.

Kleiner Vorteil hinsichtlich Nebenwirkungen

Anders sieht es bei Patienten aus, die ein Transplantat eines Spenders nach Standardkriterien erhielten. Bei ihnen traten schwerwiegende Nebenwirkungen wie Harnwegsinfektionen oder Lungenentzündungen seltener auf und sie brachen die Behandlung seltener wegen Nebenwirkungen ab. Damit, so das IQWiG ergebe sich jeweils ein Hinweis auf einen geringeren Schaden von Belatacept für die Zielkriterien "schwerwiegende unerwünschte Ereignisse" und für "Therapieabbrüche wegen unerwünschter Ereignisse". Die Unterschiede zwischen den Behandlungsalternativen seien jedoch klein, so das Kölner Institut. Daher werde der Zusatznutzen von Belatacept im Vergleich zu Ciclosporin A in der unteren Kategorie – nämlich als "gering" – eingestuft.

Kein Vorteil bei anderen Zielkriterien

Im Hinblick auf andere, für Patienten maßgebliche Zielkriterien – zum Beispiel Sterblichkeit, Transplantatverlust, Herz-Kreislauf- oder Nierenerkrankungen, das Auftreten eines Diabetes mellitus oder Lebensqualität – konnte das IQWiG keine weiteren Vor- oder Nachteile von Belatacept im Vergleich zu Ciclosporin A ausmachen.

Nun liegt der Ball beim G-BA. Er wird nun ein Stellungnahmeverfahren durchführen und sodann abschließend über das Ausmaß des Zusatznutzens befinden.



DAZ 2012, Nr. 16, S. 33

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.