Seite 3

Signal für die heilberufliche Versorgung

Thomas Müller-Bohn

Eine lange Geschichte ist auf dem besten Weg, ein gutes Ende zu nehmen. Der Bundesrat hat in der vorigen Woche über die neue Apothekenbetriebsordnung entschieden. Nicht einfach so, nicht mal eben abgenickt, sondern es wurden 35 von 37 Änderungsvorschlägen des Gesundheitsausschusses angenommen. Es mag erstaunen, wie sorgfältig die Länderbehörden und letztlich der Bundesrat in die Details eingestiegen sind. Die Apotheken wurden ernst genommen. Mit der flächendeckenden Arzneimittelversorgung geht es hier um bedeutende Länderinteressen. Die drohende Ausdünnung der Infrastruktur in ländlichen Regionen ist als Problem in der Politik angekommen. Da engagieren sich die Länder auch in vermeintlichen Detailfragen. Das kann Anreiz und Hoffnung sein, künftig in ähnlichen Situationen auf den politischen Einfluss der Länder zu setzen.

Nun ist bei der Apothekenbetriebsordnung das Kabinett wieder am Zug. Da sich bei diesem Thema wohl niemand eine unendliche Geschichte wünscht, stehen die Chancen gut, dass die jüngsten Änderungen dort übernommen werden. Dann könnte die neue Verordnung in der nun vorliegenden Form voraussichtlich am 1. Mai in Kraft treten.

Inhaltlich sind die jüngsten Änderungen ein starkes Signal für die heilberuflich orientierte Apotheke mit ortsbezogenem Versorgungsauftrag und gegen die Privilegierung von Filialen. Bezeichnend ist der folgende Satz in der Begründung der Änderungen: "Dass eine Hauptapotheke und bis zu drei zusätzliche Filialapotheken im Rahmen einer Apothekenbetriebserlaubnis betrieben werden, hat allein verwaltungstechnisch-organisatorische Gründe und begründet in keiner Weise eine unterschiedliche Regelung von Haupt- und Filialapotheken im Rahmen der Apothekenbetriebsordnung." Deutlicher als der Gesundheitsausschuss des Bundesrates es hier formuliert hat, könnte die Absage an die "Apotheke light" nicht ausgedrückt werden. Diese stand allerdings schon längst nicht mehr auf der Tagesordnung. Schon vor dem Weg in den Bundesrat hatte das Gesundheitsministerium die wesentlichen angedachten Sonderregeln für Filialapotheken zurückgenommen. Doch die Optionen für den Notdienst und die Möglichkeit zur Prüfung von Ausgangsstoffen in einer anderen Apotheke des Filialverbundes hätten eventuell zu juristischen Hebeln für eine politisch nicht gewollte "Apotheke light" durch die Hintertür werden können – die Erfahrungen mit Pick up lassen grüßen. Diese Gefahr wurde nun durch die Änderungen des Bundesrates beseitigt.

Eher juristisch als pharmazeutisch zu verstehen ist wohl die Änderung beim Botendienst. Dieser soll weiterhin nur im Einzelfall und nicht generell erlaubt sein, um keine neue Form der Regelversorgung zu eröffnen. Doch Juristen gestehen durchaus zu, dass Einzelfälle ziemlich oft eintreten können. Für die Umsetzung in den Apotheken wichtiger erscheint die Änderung bei der dreiseitigen Abtrennung des Rezepturarbeitsplatzes. Diese Baumaßnahme wird entfallen können, wenn die Rezepturen im Labor hergestellt werden und dort nicht auch die Teerezeptur stattfindet. Diese Änderung ist sachgerecht und könnte tatsächlich Geld und Mühe sparen. Eine Würdigung des Apothekerberufes ist die Umwidmung des Medikationsmanagements von einer apothekenüblichen Dienstleistung zu einer exklusiven Aufgabe des Apothekers. Wenn diese apothekerliche Aufgabe dem Bundesrat so wichtig ist, sollten sich auch die Ärzte nicht länger zieren und das angebotene Projekt für das ABDA/KBV-Modell endlich annehmen. Das Medikationsmanagement als wesentlicher Teil des Konzeptes hat offenbar breiten politischen Rückhalt.

Eine andere Entscheidung des Bundesrates steht allerdings erst am Anfang eines langen Gesetzgebungsverfahrens und entsprechend unsicher erscheint das Ergebnis: Der Bundesrat hat sich in der vorigen Woche für ein Verbot des Versandhandels mit Rx-Arzneimitteln ausgesprochen. Hier zählt wohl in erster Linie das politische Signal. So vermittelt der Bundesrat ein erfreuliches Gesamtbild: Heilberuflichkeit und Versorgungsauftrag sollen im Mittelpunkt der Apothekertätigkeit stehen. Angesichts dieser Wertschätzung wäre es allerdings folgerichtig, die Apotheker und ihre Mitarbeiter für ihre wichtige Arbeit auch angemessen zu honorieren. Die maßvollen, bei näherer Betrachtung eher bescheidenen Forderungen der ABDA stehen im politischen Raum. Dass einige Politiker und Medien dies anders sehen, war zu erwarten und sollte die ABDA nicht von ihren Forderungen abrücken lassen. Hoffentlich wird auch dies keine unendliche, sondern bald eine Erfolgsgeschichte.


Thomas Müller-Bohn



DAZ 2012, Nr. 14, S. 3

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.