- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 13/2012
- Teilnahme an Vorteil24 ...
DAZ aktuell
Teilnahme an Vorteil24 vorläufig untersagt
Die Wettbewerbsnachteile deutscher Apotheken gegenüber ausländischen Versandapotheken und Pick-up-Stellen in Drogerien zu beseitigen, sei Aufgabe der Politik, habe das Gericht befunden, teilte Linda mit. Anders hatte vor wenigen Tagen das Landgericht Lüneburg entschieden: Es lehnte den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen Linda-Apotheker, der seinen Kunden das Vorteil24-Konzept anbietet, ab.
Bei Linda sieht man sich erneut "in der Zielsetzung bestätigt, für die inhabergeführten Apotheken zu kämpfen und für gleiche, faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen". Man werde "so lange für Vorteil24 kämpfen, bis tatsächliche Wettbewerbsgleichheit zwischen ausländischen Versandapotheken und inländischen Apotheken im Markt herrscht", erklärte Georg Rommerskirchen, Vorstand der Linda AG.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.