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Vom Sinn und Unsinn von Zuzahlungen

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Verbände sehen keine positive Steuerungswirkung

BERLIN (ks). Angesichts der Finanzüberschüsse der gesetzlichen Krankenkassen und im Gesundheitsfonds mangelt es nicht an öffentlichkeitswirksamen Forderungen. Gerufen wird etwa nach einer Abschaffung der Praxisgebühr, Beitragssatzsenkungen oder einer Reduzierung des Steuerzuschusses. Der Verband demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (VDPP) will die Patientenzuzahlungen abgeschafft wissen. Allerdings macht er dabei deutlich, dass diese ein grundsätzliches Problem seien – sie zu streichen müsse unabhängig von der Finanzlage der Kassen Ziel sein.

In einer gemeinsamen Presseerklärung betonen VDPP und der Verband demokratischer Ärztinnen und Ärzte (vdää), dass das solidarische System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch Zuzahlungen wie Praxisgebühr, Medikamentenzuzahlung oder Beteiligung an den Krankenhauskosten "massiv untergraben" werde. So hätten die gesetzlich Versicherten im Jahr 2010 mehr als 5 Mrd. Euro zu Leistungen zugezahlt, die ihnen eigentlich als Sachleistung zustünden. Dabei seien Eigenanteile an Leistungen und wirtschaftliche Aufzahlungen nicht berücksichtigt. Zudem, so Florian Schulze vom VDPP, untergraben Zuzahlungen die paritätische Finanzierung der GKV: "Sie belasten einseitig die Versicherten, die Arbeitgeber werden geschont."

Steuerung in die falsche Richtung

Zuzahlungen wurden vom Gesetzgeber mit der Begründung eingeführt, sie könnten die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen steuern. Diesen Zweck erfüllen sie nach Auffassung der Verbände auch – aber vornehmlich im negativen Sinn. So gibt es durchaus Fälle, da Versicherte auch auf notwendige Arztbesuche verzichten, um die Praxisgebühr nicht zahlen zu müssen. In der stationären Behandlung oder bei Arzneimitteln hatten Zuzahlungen dagegen noch nicht einmal theoretisch eine Steuerfunktion, so die beiden Verbände. Hier gehe es um notwendige Behandlungen, auf die die Patienten keinerlei Einfluss haben. In diesen Bereichen dienten die Zuzahlungen "von Anbeginn an der Untergrabung des Solidarsystems", so vdää und VDPP.

Das Fazit der Verbände: Zuzahlungen haben keinerlei positive Steuerungsfunktionen und stehen in scharfem Konflikt mit den sozialen Zielen der Solidargemeinschaft. Deshalb habe man die Kostenbeteiligung in den Niederlanden bereits im Jahr 2000 wieder gestrichen. Dies fordern VDPP und vdää nun auch in Deutschland: Alle Zuzahlungen von Versicherten zu medizinisch notwendigen Leistungen sollen fallen. "Diese Streichung ist keine Frage von der momentanen finanziellen Situation der Krankenkassen, sondern eine Frage der solidarischen Finanzierung unseres Versichertensystems," so der Vorsitzende des vdää, Wulf Dietrich.

GKV-Versicherte zahlen im Schnitt 72 Euro zu

Indessen hat die Bundesregierung den "Bericht des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen zur Evaluation der Ausnahmeregelungen von der Zuzahlungspflicht" vorgelegt. Danach musste jeder gesetzlich Krankenversicherte zwischen 2005 und 2010 Zuzahlungen von durchschnittlich rund 72 Euro pro Jahr leisten – ein statistischer Wert, der sicher mit Vorsicht zu genießen ist. Insgesamt spülten die Zuzahlungen der Versicherten 2010 gut 5 Mrd. Euro in die Kassen der Krankenkassen. Dabei machten die Arzneimittelzuzahlungen ein Drittel der Gesamtzuzahlungen (33,6%) aus, dicht gefolgt von der Praxisgebühr (30,9%). An dritter Stelle standen Zuzahlungen für Krankenhausbehandlungen (13,6%). Dem Bericht zufolge sind von 2005 bis 2010 jährlich rund sieben Millionen Versicherte nach Erreichen ihrer Belastungsgrenze von den Zuzahlungen befreit gewesen. Der Anteil der Zuzahlungsbefreiten an den GKV-Versicherten belief sich den Angaben zufolge auf durchschnittlich rund zehn Prozent.



DAZ 2012, Nr. 12, S. 28

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