Recht

Verwaltungsgericht: "E-Zigaretten" dürfen als riskant bezeichnet werden

(bü). Vertreiber der "E-Zigaretten" können es der nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerin nicht verbieten lassen, kritische Aussagen über das Produkt zu verbreiten. Sie dürfe weiterhin vor dem Kauf der elektrischen Zigarette warnen und auf deren gesundheitliche Risiken hinweisen. Das gelte auch dann, wenn – anders als bei herkömmlichen Zigaretten – bei E-Zigaretten keine Substanzen verbrannt werden und der "Raucher" keinen Teer aufnimmt – jedoch Nicotin durch sogenannte Liquids. Die Einschätzung der Ministerin, bei den E-Zigaretten handele es sich um Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes, sei vertretbar.


(VwG Düsseldorf, 16 L 2043/11)



AZ 2012, Nr. 6, S. 4

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