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- AZ 6/2012
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Recht
Auch im eigenen Wald hat die Totenasche nichts verloren
(bü). Totenasche darf nicht auf einem privaten Grundstück verstreut werden. Will ein Mann seine Asche nach seinem Tod "der Natur zugeführt" wissen, so kann er damit nicht durchdringen. Der Mann wollte seine sterblichen Überreste im eigenen Wald verstreuen lassen – der Landkreis verweigert die Zustimmung jedoch, weil "Friedhofszwang" bestehe. Laut rheinland-pfälzischem Bestattungsgesetz dürfen Beerdigungen "mit Rücksicht auf die allgemeinen Grund- und Wertvorstellungen der Bevölkerung" grundsätzlich nur auf öffentlichen Bestattungsplätzen vorgenommen werden. Die Tatsache, dass jemand eine besondere Verbundenheit zu einem Grundstück oder zur Natur verspüre, sei kein Grund für eine Ausnahmeregelung.
(VwG Trier, 1 K 990/11)
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