Recht

Medizinrecht: Auch bei "Falten" gilt: Spritzen muss gelernt sein

(bü). Eine Kosmetikerin betrieb schon seit Jahren ein Kosmetikstudio und führte dort auch so genannte Faltenunterspritzungen mit Hyaluronsäure durch. Nachdem in ihrer Nähe ein Zentrum für ästhetische Medizin gegründet worden war, verlangte deren Inhaberin den sofortigen Behandlungsstopp. Das Oberlandesgericht Karlsruhe stimmte ihrem Antrag zu, da das Faltenunterspritzen unter Verwendung von hyaluronsäurehaltiger Präparaten eine erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz darstelle. Für das Injizieren des Füllmaterials seien spezifische Kenntnisse (zum Beispiel über Aufbau der Haut, Verlauf von Blutgefäßen Nervenbahnen und Muskelsträngen) notwendig, sodass der Eingriff neben dem kosmetischen Ziel mit der Ausübung der Heilkunde gleichzustellen sei, die vor unberufenen Heilbehandlern geschützt werden müsse.


(OLG Karlsruhe, 4 U 197/11)



AZ 2012, Nr. 44, S. 4

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