Recht

Arztrecht: Doktor darf solo nur als Person tätig sein

(bü). Ein Arzt (hier ein Physiotherapeut) darf als Einzelperson nicht in Form einer Kapitalgesellschaft (hier gefordert in Form einer – der deutschen GmbH verwandten – englischen Limited) tätig sein. Das Bundessozialgericht hält diese Rechtsform nur für einen Geschäftsbetrieb einer Gemeinschaftspraxis für rechtens. Dass die dafür maßgebende Sondervorschrift nicht auf natürliche Personen anzuwenden sei, habe mit der Besonderheit des Arzt-Patientenverhältnisses zu tun.


(BSG, B 6 KA 47/11 R)



AZ 2012, Nr. 44, S. 4

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