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- AZ 44/2012
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Gesundheitspolitik
Alte Forderungen – neue Ideen
Zur neuen Notdienstpauschale erklärte Wolf, die Verteilung auf die Apotheken sei gesetzliches Neuland. "Das geht nicht über Nacht", folgerte Wolf und erläuterte: "Wir steigen in eine völlig andere Systematik der Honorierung ein." Denn die Apotheker würden pauschal für die Bereitstellung eines Leistungsangebots bezahlt. Dabei müssten die verschiedenen Notdienstformen an Werktagen oder Wochenenden sowie Früh- und Spätdienst berücksichtigt werden. Es müsse ein System gefunden werden, das die 120 Millionen Euro bei der GKV, der PKV und den Beihilfestellen tatsächlich einsammle und zudem nicht im Bundesrat zustimmungspflichtig sei, damit es dort nicht zu irgendeinem "Kuhhandel" komme. Letztlich gab Wolf sich zuversichtlich, dass diese Aufgabe sehr schnell gelöst werde.
Neue Rechenmechanik nötig
Nach Umsetzung der Notdienstpauschale bleibe die Forderung der Apotheker bestehen, den Festzuschlag jährlich zu überprüfen. Dafür scheine es eine politische Mehrheit zu geben, so Wolf, aber auch hier stelle sich die Aufgabe, eine solche Regel ohne den Bundesrat einzuführen. Außerdem würden die Apotheker fordern, die Rechenmechanik anzupassen. Wenn der Rohgewinnzuwachs zu 100 Prozent vom Kostenzuwachs abgezogen werde, gäbe es keine Dynamik. Bei den Fallpauschalen der Krankenhäuser würden die Mehrleistungen nur zu 25 Prozent abgezogen. "Damit wären wir zufrieden", erklärte Wolf. Weitere Forderungen seien die Anhebung der BtM-Gebühr und die Anpassung der Zuschläge für herkömmliche Rezepturen.
Honorarmodelle für die Zukunft
Für die von Politikern angeregte Suche nach einer grundsätzlich neuen Apothekenhonorierung präsentierte Wolf einige Überlegungen, ohne ein bestimmtes Modell ausdrücklich vorzuschlagen. Er forderte, der Preiswettbewerb müsse auch künftig zwischen Herstellern und Krankenkassen stattfinden und der "Servicesektor" der Patienten, Ärzte und Apotheken müsse davon getrennt sein. Das Honorar der Apotheken sei Teil des Arzneimittelpreises. Doch stelle sich die Frage, wofür genau die Apotheken honoriert würden. Wenn ein Pflichtleistungskatalog definiert würde, mache dies die Apotheken zwar stärker kontrollierbar, aber bei Honoraranpassungen könne dann jede einzelne Komponente nachgewiesen werden. "Extrem wichtig" ist nach Einschätzung von Wolf, dass das Honorar als Block mit der Arzneimittelversorgung verbunden bleibe. Wenn beispielsweise die Beratung eine eigene Leistung werde, drohe eine Entwicklung wie bei Fernsehtechnikern, die um Rat gefragt werden, während die Kunden in großen Märkten kaufen. "Die Kopplung ist unbedingt sinnvoll für das System, die Patienten und die Zukunft der Apotheken vor Ort", erklärte Wolf.
Die Frage, ob der Packungsbezug die Versorgungsleistung der Apotheken widerspiegelt, beantwortete Wolf mit "eingeschränkt ja", aber durch die Verblisterung oder Änderungen der Packungsgrößenverordnung sei das Konzept anfällig für Umgehungsstrategien. Als mögliche Alternative beschrieb Wolf ein System, bei dem das Apothekenhonorar von der Packungsgröße und damit von der Versorgungsreichweite abhängt. Für N1- und N3-Packungen ohne besondere pharmazeutische Begleitung sei dann ein geringeres Apothekenhonorar zu zahlen als für N2-Packungen mit besonderer Begleitung nach einem definierten Pflichtenheft. Doch könnten die Krankenkassen dann die Ärzte drängen, möglichst keine N2-Packungen zu verordnen. Bei allen Unterscheidungen zwischen "Pflicht- und Kürleistungen" müsse zudem geklärt werden, wer darüber entscheidet, welche Leistung erbracht wird.
Ketten – das ewige Thema
Neben der Honorierung ging Wolf kurz auf die Besitzverhältnisse im Apothekenwesen ein und verwies dazu auf den Deutschen Apothekertag. Dort habe Professor Lauterbach als gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion gesagt, er stehe zur freiberuflichen Apotheke, und habe zugleich Liberalisierungen angekündigt. Wolf forderte die Apotheker auf, mit Abgeordneten zu diskutieren, was das bedeuten solle.
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