DAZ aktuell

TK will Kosten alternativer Arzneimittel übernehmen

BERLIN (jz). Ab dem neuen Jahr will die Techniker Krankenkasse (TK) die Kosten für homöopathische, anthroposophische und pflanzliche Arzneimittel übernehmen. Der Verwaltungsrat der Krankenkasse beschloss, sie künftig als Satzungsleistung anzubieten.

Seit 2004 sind rezeptfreie apothekenpflichtige Arzneimittel bis auf Ausnahmen (siehe unten) nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenkassen erstattungsfähig. Mit dem zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft tretenden GKV-Versorgungsstrukturgesetz hat der Gesetzgeber den Kassen jedoch ermöglicht, die Erstattung solcher Arzneimittel als Satzungsleistung anzubieten. "Die TK möchte diesen Gestaltungsspielraum für ihre Kunden nutzen und sich zugleich im Wettbewerb mit anderen Krankenkassen positionieren", erklärte nun Dieter F. Märtens, alternierender Vorsitzender des TK-Verwaltungsrates.

Laut TK sollen Patienten zur Nutzung der neuen Leistung von ihren Ärzten ein grünes Rezept oder ein entsprechendes Privatrezept ausgestellt bekommen. Die Versicherten gehen dann zunächst in Vorleistung: Sie bezahlen das Medikament in der Apotheke selbst und reichen die Verordnung zusammen mit der Apothekenquittung anschließend bei der TK ein.

An gesetzlichen Leistungen ändert sich nichts

An den gesetzlichen Leistungen in Bezug auf Arzneimittel für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr beziehungsweise für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ändere sich durch die neue Satzungsleistung nichts, teilte die TK weiter mit. Gleiches gelte für Arzneimittel zur Behandlung schwerwiegender Erkrankungen gemäß der sogenannten Ausnahmeliste des Gemeinsamen Bundesausschusses, wenn sie nach den Arzneimittelrichtlinien als Therapiestandard gelten. Die Kosten für die alternativen Medikamente will die TK zu 100 Prozent übernehmen – allerdings bis zu einem Höchstbetrag pro Versichertem in Höhe von 100 Euro im Kalenderjahr. Außerdem muss das Bundesversicherungsamt als zuständige Aufsichtsbehörde dieser Satzungsergänzung der Krankenkasse noch zustimmen.

Andere Kassen – etwa die Barmer GEK – hatten bereits im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens keinen Zweifel daran gelassen, dass sie für derartige zusätzliche Satzungsleistungen keinen Spielraum sehen.



DAZ 2011, Nr. 50, S. 30

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