ADEXA Info

Elektronisches Verfahren auf 2013 verschoben

Schon zum zweiten Mal wurde der EDV-Ersatz für die bunten Lohnsteuerkarten auf Papier verschoben – um ein weiteres Jahr auf den 1. Januar 2013. Als Grund gaben die Finanzbehörden unerwartete technische Probleme an. Doch was bedeutet das für die Arbeitnehmer?

Das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale – kurz ELStAM – sollte den Finanzämtern und Arbeit gebern die Arbeit erleichtern. Doch stattdessen müssen Unternehmen und Arbeitnehmer nun noch ein Jahr mit Ersatzlösun gen leben, weil die traditionelle Lohnsteuerkarte voreilig ab geschafft worden ist.

Für 2012 kommen insgesamt fünf Dokumente in Betracht, nach denen die Chefs die Abzüge ihrer Mitarbeiter vornehmen:

1. die Lohnsteuerkarte 2010,

2. die Ersatzbescheinigung 2011,

3. eine Ersatzbescheinigung 2012, falls weder 1. noch 2. vorliegt,

4. das Mitteilungsschreiben des Finanzamts zur "Information über die erstmals elektronisch gespeicherten Daten für den Lohnsteuerabzug",

5. ein Ausdruck oder eine sonstige Papierbescheinigung des Finanzamts.

Stimmen die auf der Lohnsteuer karte 2010 bzw. auf der Ersatzbescheinigung 2011 eingetragenen Merkmale noch für das Jahr 2012, so besteht kein Handlungs bedarf, weder für den Arbeitnehmer noch für den Arbeitgeber.

Wenn sich Steuerabzugsmerkmale wie die Steuerklasse oder die Zahl der Kinderfreibeträge für das Jahr 2012 gegenüber 2011 ändern, muss der Arbeitnehmer dies dem Finanzamt mitteilen und seinem Arbeitgeber eine entsprechende Bescheinigung des Finanzamts vorlegen (4. oder 5.).

Die Ersatzbescheinigung für 2012 ist nur dann nötig, wenn die Lohnsteuerkarte 2010 bzw. deren Ersatzbescheinigung verloren gegangen ist und 2012 erstmals eine nichtselbständige Arbeit bzw. ein weiteres Arbeitsverhältnis aufgenommen wird.

Für den Arbeitgeber gilt: Er muss alle vorliegenden Dokumente weiter aufheben.


Dr. Sigrid Joachimsthaler



DAZ 2011, Nr. 50, S. 105

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.