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- DAZ 49/2011
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Kostenlos geht nicht
Die beworbene "kostenlose Sprechstunde" sollte an jedem ersten Samstag im Monat durch die Chefärztin des Hauses durchgeführt werden. Das Landgericht Stade sah in dieser Aktion einen Verstoß gegen das Zuwendungsverbot des § 7 Heilmittelwerbegesetz (HWG). Die Gegenseite hatte gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Zu einer mündlichen Verhandlung kam es allerdings nicht mehr, teilte nun die Wettbewerbszentrale mit. Denn das Oberlandesgericht (OLG) Celle hatte in einem Hinweisbeschluss mitgeteilt, dass der Senat die Zurückweisung der Berufung erwäge. Die Gegenseite habe daraufhin die Berufung zurückgenommen.
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