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Anleitung zum Ausfüllen von BtM-Rezepten

BERLIN (ks). Die beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinpro dukte angesiedelte Bundesopiumstelle hat an gesichts der aktuellen Retaxierungswelle im Zusammenhang mit Betäubungsmittel rezepten Informationen für Ärzte und Apotheker zusammengestellt.

"Viele Fehler beim Ausfüllen der Betäubungsmittelrezepte können vermieden werden, wenn sich Ärzte und Apotheker schon im Vorfeld umfassend informieren", sagt Dr. Peter Cremer-Schaeffer, Leiter der Bundesopiumstelle.

Die Bundesopiumstelle hat deshalb ihre FAQs zur Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) auf ihrer Internetseite überholt und die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Darunter auch eine praktische Anleitung zum Ausfüllen der Betäubungsmittelrezepte (www.bfarm.de, Pfad: FAQs, FAQs – im Bereich Betäubungsmittel / Grundstoffe / AMVV, zum Thema Betäubungsmittel, FAQs zur BtMVV).

Cremer-Schaeffer betonte allerdings, dass sich betroffene Ärzte und Apotheker, die eine konkrete rechtliche Bewertung ihrer Einzelfälle benötigen, direkt an ihre jeweilige Landesgesundheitsbehörde wenden müssen. Die Bundesopiumstelle könne hierzu keine Auskünfte geben.



DAZ 2011, Nr. 47, S. 36

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