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"Dr. Google" kann bald einpacken

Informieren, aber nicht werben – so lautet der vom EU-Gesundheitskommissar John Dalli erarbeitete Vorschlag zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Die geplante Richtlinie soll gezielt qualitativ hochwertige Informationen an Patienten bringen, die ansonsten über Google & Co. selbst in teils unseriösen Quellen recherchieren.

Neuer Aufschlag in alter Sache: Die Europaabgeordneten hatten das ursprüngliche Papier nach teils heftiger Kritik der Gesundheitsberufe gründlich überarbeitet. "Der Verheugen-Vorschlag wurde vielfach als Lockerung des Werbeverbotes für verschreibungspflichtige Arzneimittel interpretiert", sagt Dr. Peter Liese, Europaabgeordneter und Arzt. Jetzt seien zahlreiche Sicherheitsvorkehrungen enthalten, die es der Industrie eben nicht ermöglichten, Werbung für ihre Produkte zu verbreiten.

Informieren – nicht werben

Das beginnt bereits beim Genehmigungsverfahren: Alle Fakten zu Rx-Präparaten, die von Firmen an Patienten gehen, müssen vorab autorisiert werden, auch inhaltlich: Damit soll ausgeschlossen werden, dass Pharmafirmen beispielsweise bei den Nebenwirkungen mogeln oder übertriebene Heilversprechen machen. Auch der Weg wird klar definiert – nur auf Anfrage dürfen die Hersteller mit Informationen herausrücken. Eine Annonce, wie derzeit in Fachmedien statthaft, wird es auch künftig nicht in der Laienpresse oder im Radio bzw. Fernsehen geben. Erfahrungen aus den USA zeigen nämlich, dass ansonsten nur falsche Begehrlichkeiten geweckt werden.

Fachchinesisch klein gedruckt

Auch der altbekannte Beipackzettel steht auf dem Prüfstand: Das Blättchen soll inhaltlich verständlicher werden, zum Beispiel durch eine Arzneimittel-Faktenbox mit allen wichtigen Punkten oder durch häufig gestellte Fragen und Antworten. An der Schriftgröße könnte ebenfalls gedreht werden, sind doch schon junge Augen mit aktuellen Versionen regelrecht überfordert.

Jetzt beginnt der Endspurt für diese Novellierungen – im letzten Schritt müssen noch die Gesundheitsminister der EU-Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament zustimmen. Dann kann "Dr. Google" endgültig einpacken.


Michael van den Heuvel



DAZ 2011, Nr. 42, S. 100

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