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Weg für Nutzenbewertung jetzt frei

BERLIN (lk). Der Weg für die Nutzenbewertung neuer Arzneimittel ist frei: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken verabschiedete am 20. Januar mit einer entsprechenden Anpassung seiner Verfahrensordnung den letzten Mosaikstein. Darin sind die einzelnen Verfahrensschritte für den neuen Prüfprozess geordnet.

Nach Angaben von G-BA-Chef Rainer Hess liegen bereits zwei Anträge auf Nutzenbewertung vor. Erste Entscheidungen würden voraussichtlich aber erst gegen Jahresende 2011 fallen. Für das Gesamtjahr rechnet Hess mit bis zu 50 Verfahren zur Nutzenbewertung.

Unterteilt ist das Verfahren in fünf Module. Vor Eintritt in die Nutzenbewertung steht den Herstellern ein Beratungsangebot des G-BA zur Verfügung. Dann werden die Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft. Konflikte könne es laut Hess um die vom G-BA zu treffende Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie geben. Mit Beginn der Nutzenbewertung werden die Unterlagen der Hersteller vom G-BA veröffentlicht. Allerdings werden sensible Daten in Modulen getrennt erfasst und nicht veröffentlicht.

Das Bundesgesundheitsministerium hat die geänderte Verfahrensordnung bereits einen Tag nach der Beschlussfassung durch den G-BA genehmigt. Die Ergänzung trat am 22. Januar 2011 in Kraft.



DAZ 2011, Nr. 4, S. 31

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