Arzneimittel und Therapie

BfArM bezweifelt Nutzen eines Paracetamol-Dosislimits

Im Kampf gegen Paracetamol-bedingte Leberschäden will die FDA die Dosiereinheit in verschreibungspflichtigen Paracetamol-Präparaten auf 325 mg Paracetamol begrenzen, für nicht rezeptpflichtige Präparate wird ein eigenständiges Konzept erarbeitet. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) äußerte auf Anfrage der DAZ Zweifel an dem Nutzen einer generellen Dosislimitierung auf 325 mg Paracetamol. Es sei nicht auszuschließen, dass bei einer Reduzierung des Wirkstoffgehalts mehr Einzeldosen eingenommen werden und somit ein gegenteiliger Effekt eintritt.

In den USA sind von der Dosislimitierung vor allem verschreibungspflichtige Paracetamol-haltige Kombinationspräparate betroffen, die Opioide wie Hydrocodon und Oxycodon enthalten.

Andere Situation in Deutschland

In Deutschland befinden sich Opioid-haltige Paracetamol-Kombinationspräparate mit Codein und Tramadol im Handel. Während bei der Kombination mit Tramadol das von den USA angestrebte Dosislimit von 325 mg eingehalten wird, wird dieses bei vielen Codein-haltigen Kombinationspräparaten überschritten. Nach Angaben des BfArM gibt es keine Erkenntnis dazu, dass in Deutschland verschreibungspflichtige Kombinationsarzneimittel häufiger mit Leberschädigungen assoziiert sind als andere Paracetamol-haltige Arzneimittel. Daher wird eine auf verschreibungspflichtige Kombinationsarzneimittel beschränkte Reduzierung der Paracetamol-Menge je Dosiereinheit nicht für sinnvoll gehalten.


Zum Weiterlesen


Lebertoxizität: FDA fordert Dosislimit für Paracetamol

DAZ 2011; Nr. 3: S. 34 – 35


Muss Paracetamol auf den Prüfstand?

Diskussion um neue Studien zu potenziellen Risiken von Paracetamol.

DAZ 2010; Nr. 50; S. 67 – 69


Paracetamol: Ein Wolf im Schafspelz läuft frei herum

Kommentar von Prof. Dr. Dr. Kay Brune

DAZ 2010; Nr. 49; S. 42 – 43

Gegenteiliger Effekt nicht auszuschließen

Vor dem Hintergrund, dass schwere Leberschäden nach Paracetamol-Einnahme in erster Linie bei beabsichtigten und unbeabsichtigten Überdosierungen beobachtet worden sind, ist in Deutschland und in anderen EU-Staaten die Packungsgröße für rezeptfrei erhältliche Paracetamol-Präparate begrenzt worden. In Deutschland unterliegen Packungsgrößen mit mehr als 10 g Paracetamol der Verschreibungspflicht. Während Erfahrungen aus Großbritannien einen positiven Effekt dieser Maßnahme beschreiben, so das BfArM, gebe es keine Erfahrung darüber, ob eine Begrenzung der Paracetamol-Dosis je Dosiereinheit tatsächlich das Risiko für schwere Überdosierungen verringert. Es sei nicht auszuschließen, dass eine Reduzierung des Wirkstoffgehalts dazu führt, dass Patienten eine größere Zahl von Einzeldosen einnehmen und somit ein gegenteiliger Effekt eintritt.

Zweifel an Wirksamkeit von 325 mg Paracetamol

Darüber hinaus sei die Effektivität der 325-mg-Einzeldosis als Monopräparat in der OTC-Indikation nicht hinreichend belegt. Eine generelle Begrenzung auf 325 mg Paracetamol zusätzlich zu der bisherigen Packungsgrößen-Begrenzung wird aus Sicht des BfArM aktuell nicht für notwendig erachtet.

Das BfArM verweist darauf, dass Paracetamol seit vielen Jahrzehnten zur Behandlung von leichten bis mäßig starken Schmerzen und Fieber angewendet wird. Die bestehenden Zulassungen empfehlen dem Patienten eine Maximaldosis von 4 g/d Paracetamol als Monosubstanz, wobei die Behandlung drei Tage, ohne ärztliche Kontrolle, nicht überschreiten sollte. Bei Einhaltung der empfohlenen Tagesdosis und Anwendungsdauer sowie Beachtung der Kontraindikationen und Warnhinweise ist Paracetamol nach Ansicht des BfArM ein sicheres Arzneimittel.


du



DAZ 2011, Nr. 4, S. 44

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