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Sechs Berliner Apotheken gewinnen Ausschreibung
Bereits im Jahr 2010 hatte die AOK Nordost als bundesweit erste gesetzliche Krankenkasse Exklusivverträge zur Versorgung mit onkologischen Zubereitungen in Berlin europaweit ausgeschrieben. Um an die bestehenden Verträge anzuknüpfen, folgte vor drei Monaten eine weitere Ausschreibung. "Die Vielzahl der im Vergabeverfahren eingegangenen Angebote belegt das weiterhin hohe Interesse bei den Apothekern als Vertragspartner", vermeldet nun die Kasse.
Nach Auskunft der AOK Nordost wurden die potenziellen Vertragspartner sowie alle anderen Bieter bereits schriftlich informiert. Diesmal stellt die Kasse besonders heraus, dass die Versorgung durch Apotheken vor Ort erfolgen soll. In der letzten Ausschreibungsrunde gingen für die 14 ausgeschriebenen Lose sieben Zuschläge an zwei miteinander verwobene Leipziger Apotheken. Auch bei den jetzt als Unterauftragnehmer eingesetzten Apotheken und Herstellungsbetrieben handele es sich überwiegend um Berliner Unternehmen, so die AOK weiter. Die Versorgung der Berliner Onkologen könne damit ortsnah erfolgen.
Die Kasse glaubt weiterhin an ihr von vielen Seiten kritisiertes Projekt. Schon das Pilotverfahren habe eindrucksvoll bewiesen, "dass eine qualitativ hochwertige Versorgung im Rahmen dieser Verträge gewährleistet ist". Gezeigt habe sich überdies, dass "hinreichender Spielraum bei den Preisen für parenterale Zubereitungen" bestehe. Mittlerweile hat auch die Barmer GEK nachgezogen und in Nordrhein-Westfalen eine erste Ausschreibung für Zytostatika gestartet.
Die AOK Nordost trat zudem Behauptungen entgegen, die Ausschreibungen führten zu einer Oligopolisierung. Eine solche Tendenz sei auch in der zweiten Ausschreibungsrunde nicht sichtbar geworden. Im Gegenteil zeige die Vielzahl der eingegangenen Angebote von kleineren und größeren Apotheken mit und ohne Beteiligung von Rezepturherstellungsbetrieben ein "sehr dynamisches Marktgeschehen". Zudem habe die AOK Nordost der Gefahr einer Oligopolisierung durch die Loseinteilung sowie die Loslimitierung (eine Apotheke darf nicht mehr als vier Zuschläge erhalten) entgegengewirkt.
Anders als bei der ersten Runde sind laut AOK nur wenige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren gegen die Ausschreibung anhängig. Zuschläge dürfen aufgrund dieser Verfahren zunächst nicht erteilt werden. Die AOK ist aber zuversichtlich, dass die Verträge wie geplant zum 1. Dezember in Kraft treten können.
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