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DAZ aktuell
AOK verlängert Friedenspflicht bis Ende August
Die zunächst vom 1. Juni bis 31. Juli befristete "Friedenspflicht" sieht vor, dass Apotheken mögliche Lieferausfälle bei den Wirkstoffen der neuen AOK-Vertragsstaffel nur vereinfacht dokumentieren müssen, ohne hierfür wirtschaftliche Sanktionen fürchten zu müssen. "Im Laufe des August dürften auch die letzen Arzneimittel vollumfänglich verfügbar sein", sagte Hermann. Allerdings sei die Übergangsregelung kein Freibrief für das Umgehen der Rabattverträge: "Alle lieferfähigen Arzneimittel unserer Vertragsunternehmen müssen die Apotheker auch während dieser Frist abgeben." AOK und Apotheker hatten die Übergangsregelung Ende Mai vereinbart, weil einzelne Pharmaunternehmen durch juristische Störmanöver die Vorbereitungsphase der AOK-Vertragspartner deutlich verkürzt hatten. Viele Zuschläge konnten erst gut drei Wochen vor Inkrafttreten der neuen Verträge zum 1. Juni erteilt werden, nachdem das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) das Ausschreibungsverfahren in vollem Umfang bestätigt hatte.
Die Arzneimittelhersteller müssen spätestens bis Ende August lieferfähig sein. Diese Frist wurde wegen des kurzfristigen Abschlusses der Rabattverträge eingeräumt. Vertragsstrafen werden erst ab dem 24. September fällig.
Die inzwischen sechste Tranche der bundesweiten AOK-Arzneimittelrabattverträge für patentfreie Wirkstoffe ist am 1. Juni 2011 gestartet. Sie umfasst 560 Verträge über 80 Wirkstoffe mit 30 pharmazeutischen Unternehmen. Zusammen mit den 2011 parallel laufenden Vertragstranchen IV und V haben die AOK aktuell 172 Wirkstoffe unter Vertrag. Die Verträge decken zwei Drittel des patentfreien AOK-Arzneimittelmarktes ab. Das entspricht bundesweit einem jährlichen AOK-Umsatzvolumen von mehr als 3,5 Milliarden Euro. Bis Jahresende werden sich die Einsparungen der AOK bei den Ausgaben für Generika auf rund 1,4 Milliarden Euro summieren.
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