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Pharmazeutisches Recht
Änderung der Gebührenordnung
Aufgrund der §§ 9, 10 Nr. 16 sowie § 23 Abs.2 des Heilberufe-Kammergesetzes i. d. F. der Bekanntmachung vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 15. Juni 2010 (GBl. S. 427, 431), hat die Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg am 17. November 2010 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Gebührenordnung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg vom 6. August 1998 (PZ 34/98, S. 80; DAZ 34/98, S. 63), zuletzt geändert durch Satzung vom 9. 9. 2008 (PZ 38/08, S. 133; DAZ 39/08, S. 156), wird wie folgt geändert:
1. Die Anlage zu § 1 Abs. 2 der Gebührenordnung (Gebührenverzeichnis) wird wie folgt geändert:
Am Ende der Anlage wird folgende neue Nummer 11 angefügt:
"11. Gebühren für die Ausstellung des Fortbildungszertifikates für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte im Rahmen der freiwilligen Punktefortbildung:
11.1 Antragstellung und Nachweis mittels Fortbildungsprotokoll: € 100,-
11.2 Antragstellung und Nachweis elektronisch mittels des Registrierungssystems der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg: € 50,-"
§ 2
Präsident und Schriftführer werden ermächtigt, den Wortlaut der Gebührenordnung in der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Fassung mit neuer Paragrafenfolge bekannt zu machen und Unstimmigkeiten des Wortlauts zu beseitigen.
§ 3
Diese Satzung tritt am 1. 1. 2011 in Kraft.
Az.: 55-5415.2-3.5.7Vorstehende Satzung zur Änderung der Gebührenordnung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg wird gemäß § 9 Abs. 3 des Heilberufe-Kammergesetzes genehmigt.Stuttgart, den 4. 12. 2010Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg, Rominger
Vorstehende Änderung der Gebührenordnung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg wird nach Genehmigung durch das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren vom 4. 12. 2010 (AZ: 55-5415.2-3.5.7) hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.Stuttgart, den 13. Januar 2011Landesapothekerkammer Baden-WürttembergDr. Günther Hanke, Präsident, Michael Hofheinz, Schriftführer
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