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LG Düsseldorf verurteilt ApoBank zu Schadenersatz

DÜSSELDORF (ks). Das Landgericht Düsseldorf hat die Apotheker- und Ärztebank ("ApoBank") wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der anlegergerechten Beratung zu Schadenersatz verurteilt. Die ApoBank hatte Wertpapiere der "Risikoklasse D – Chancenorientiert" empfohlen, obwohl nachweislich nur Produkte bis maximal "Risikoklasse C – Wachstumsorientiert" gewählt worden waren. Nun muss die Bank der Klägerin die Wertpapiere zum damaligen Kurs zurückkaufen.

(Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 30. Juni 2011, Az.: 8 O 290/10)

Foto: ApoBank
Unter Druck Die ApoBank wurde wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der anlegergerechten Beratung zu Schadenersatz verurteilt. Die Bank prüft derzeit, ob sie gegen das Urteil Berufung einlegt.

Dem Urteil lag die Empfehlung zweier Wertpapierfonds durch die ApoBank im Jahr 2007 zugrunde. Wie die Anwaltskanzlei Tilp, die das Urteil erstritten hat, mitteilte, nahm das Gericht eine Fehlberatung allein deshalb an, weil die empfohlenen Fondsanteile die Risikoklasse überschritten, die die Kunden vorgegeben hatten. Da half es nichts, dass die ApoBank Anlageerfahrung hat, ihre Empfehlung mit den wirtschaftlichen Verhältnissen der Anleger vereinbar war und die empfohlenen Fonds auch nicht als "sichere" Anlagen beschrieben worden waren. So ließ es das Gericht auch stehen, inwieweit die Anleger bezüglich der Risiken der Fondsbeteiligungen überhaupt aufklärungsbedürftig waren.

Unbeachtlich war es aus Sicht des Landgerichts, dass die Klägerin in anderen Anlagegeschäften durchaus risikofreudiger agiert und Investitionen getätigt hatte, die den höheren Risikoklassen "D " und "E" zugeordnet waren. Trotz dieser generellen "Risikotragfähigkeit" ist dem Gericht zufolge allein maßgeblich, welche Risikobereitschaft die Kunden im Hinblick auf die konkrete Investitionsentscheidung erklärt hatten. Die Anwälte sprechen von einer Schadenersatzsumme vom mehr als 220.000 Euro. Dies relativierte eine Sprecherin der ApoBank gegenüber der DAZ: Zu zahlen sei nur die Differenz zwischen dem damaligen und dem heutigen Preis der Wertpapiere. Diese betrage rund 70.000 Euro

Die erfolgreichen Anwälte freuen sich: Andreas W. Tilp spricht gar von einem "Grundsatzurteil im Wertpapieranlagerecht", weil erstmals ein Gericht sauber den Unterschied zwischen der sogenannten Risikotragfähigkeit einerseits und der Überschreitung der konkret gewählten Risikoklasse andererseits haftungsrechtlich herausgearbeitet habe. Rechtsanwalt Axel Wegner betont, dass mit dem Urteil die Freiheit des Anlegers gestärkt werde, seine Risikobereitschaft bezüglich einzelner Anlageentscheidungen jederzeit neu festzulegen. "An diese Vorgabe hat sich die beratende Bank zu halten, ohne dass es darauf ankäme, ob die Empfehlung eines riskanteren Wertpapiers dem Anlageprofil des Kunden im Übrigen durchaus entsprechen würde", so Wegner.

Noch ist allerdings nicht entschieden, ob das letzte Wort gesprochen ist. Die ApoBank prüft derzeit, ob sie gegen das landgerichtliche Urteil in Berufung gehen wird. Die Sprecherin stellte aber klar: "Wenn ein Fehler passiert ist, dann stehen wir dafür ein".



DAZ 2011, Nr. 29, S. 27

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