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- DAZ 29/2011
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Ernährung aktuell
EU-Lebensmittelinformations-Verordnung verabschiedet
Die Verabschiedung der neuen Lebensmittelinformations-Verordnung war von intensiven Debatten begleitet worden, etwa in Bezug auf die Nährwertkennzeichnung. Nachdem der "Ampel" bereits in der ersten Lesung eine Absage erteilt wurde, einigten sich die Parlamentarier nun auf eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung in Form einer Tabelle. Wo diese sich auf der Packung befindet, bleibt allerdings den Herstellern überlassen. Eine verpflichtende, plakative Kennzeichnung des Brennwertes auf der Packungsvorderseite fand in Brüssel keine Mehrheiten, darf freiwillig aber natürlich erfolgen.
Bessere Kennzeichnung von Imitaten
Eindeutig verbraucherfreundlicher wird die Angabe der 14 häufigsten Allergene im Zutatenverzeichnis, etwa von Gluten oder Milcheiweiß. Sie müssen künftig etwa durch eine farbliche Unterlegung besonders hervorgehoben werden. Leichter kann der Verbraucher in Zukunft auch sogenannte Imitat-Lebensmittel erkennen: Abweichungen von der üblichen Produktqualität müssen in unmittelbarer Nähe des Produktnamens angegeben werden. So muss z. B. bei Erzeugnissen, die nicht aus gewachsenem Fleisch bestehen, der Hinweis "hergestellt aus Formfleisch" auf der Packung aufgedruckt sein – und zwar in einer Schriftgröße von mindestens 75 Prozent des Produktnamens und in dessen unmittelbarer Nähe. Auch für alle anderen Pflichtangaben gilt künftig eine Mindestschriftgröße: Kleiner als 1,2 Millimeter bezogen auf das kleine "x" dürfen sie bald nicht mehr sein.
Wo kommt das Fleisch her?
Große Diskussionen gab es zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung, die künftig für Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch gilt. Ob dabei der Ort der Geburt, der Aufzucht oder der Schlachtung oder alle drei Angaben vorgeschrieben werden, ist derzeit noch offen. Innerhalb von zwei Jahren muss die EU-Kommission hierzu konkrete Durchführungsvorschriften erlassen. Ob langfristig auch Milch und Milcherzeugnisse sowie einzelne Zutaten verarbeiteter Lebensmittel unter die Kennzeichnungspflicht fallen, darüber soll die Kommission zunächst eine Folgenabschätzung vornehmen.
Infos über Allergene im Restaurant und beim Bäcker
Auch in Restaurants oder in Bäckereien soll der Verbraucher künftig leichter erfahren können, in welchen Produkten sich welche allergenen Stoffe verstecken. Details zur Art und Weise der entsprechenden Angaben sind allerdings noch offen. Klar ist nur, dass eine Information über Allergene Pflicht wird. Innerhalb der nächsten zwei Jahre müssen die EU-Mitgliedstaaten dies konkretisieren.
Hersteller bekommen Übergangsfrist
Die Lebensmittelinformations-Verordnung tritt voraussichtlich Mitte November 2011 in Kraft. Hersteller haben ab diesem Zeitpunkt dann eine drei- bis fünfjährige Übergangsfrist, um ihre Produkte entsprechend anzupassen. Auf den Etiketten werden sich die neuen Pflichten also frühestens 2014 zeigen. EU-Kommissar John Dalli, zuständig für Gesundheit und Verbraucherschutz, sagte im Anschluss der Abstimmung, dass die Kennzeichnung von Lebensmitteln zur "Eindämmung von Fettleibigkeit und chronischen Erkrankungen" beitragen soll. Die neue Verordnung soll auch Produktfälschungen bei Lebensmitteln und Getränken vorbeugen.
aid/ral
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