DAZ aktuell

Kliniken müssen Antibiotika-Verbrauch erfassen

BERLIN (ks/dpa). Mehr Personal und strengere Hygiene sollen Klinikpatienten vor tödlichen Infektionen schützen. Insbesondere die Zahl von Infektionen mit Krankheitserregern, die gegen Antibiotika resistent sind, soll deutlich reduziert werden. Dazu hat der Gesetzgeber Änderungen am Infektionsschutzgesetz und weiteren Gesetzen vorgenommen. Der Bundesrat ließ diese am 8. Juli passieren.

In Deutschland ziehen sich jährlich rund 400.000 bis 600.000 Patientinnen und Patienten bei einer medizinischen Behandlung eine Infektion zu. Schätzungen zufolge sterben bis zu 15.000 von ihnen daran. Dabei wären 20 bis 30 Prozent dieser nosokomialen Infektionen und Todesfälle durch eine bessere Einhaltung von bekannten Regeln der Infektionshygiene vermeidbar. Hinzu kommt, dass viele dieser Infektionen durch Erreger verursacht werden, die gegen Arzneimittel resistent sind.

Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes werden die Länder unter anderem verpflichtet, per Rechtsverordnung die Sauberkeit in den Kliniken zu steigern und resistenten Krankheitserregern in medizinischen Einrichtungen vorzubeugen. Oft geht es um scheinbare Kleinigkeiten – wie stets keimfreie Ablageflächen sowie saubere Hände von Pflegern und Ärzten. Die Kliniken müssen künftig Lücken in der Infektionsvorsorge durch einen Hygieneplan zu schließen versuchen. Sie sollen zudem Hygieniker und Ärzte mit Hygieneaufgaben einstellen. Die Personalkosten werden auf 76 Millionen Euro geschätzt. Einsparungen durch Vermeidung von Infektionen soll es in zweistelliger Millionenhöhe geben. Zuletzt hatten nur sieben der 16 Bundesländer Hygieneverordnungen.

Die Krankenhäuser werden auch verpflichtet, den Verbrauch von Antibiotika zu erfassen und zu bewerten, um die Prävention resistenter Erreger zu verbessern. Der Gesetzentwurf sieht zudem die Einrichtung eines Expertenrats für sachgerechte Antibiotika-Therapie vor. Die am Robert Koch-Institut angesiedelte "Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie" (Kommission ART) soll künftig allgemeine Grundsätze für Diagnostik und Antibiotika-Therapie unter Berücksichtigung der Infektionen mit resistenten Krankheitserregern empfehlen.

In einer begleitenden Entschließung stellt der Bundesrat jedoch fest, dass das aktuelle EHEC-Geschehen Schwächen im Informationsverfahren zwischen den beteiligten Behörden gezeigt hat. Er bittet daher die Bundesregierung, die im Infektionsschutzgesetz geregelten Übermittlungsfristen und Verfahren zu überprüfen und umgehend anzupassen.



DAZ 2011, Nr. 28, S. 26

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.