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Grüne wollen Zugang zu Cannabis-Arzneimitteln erleichtern
Die Grünen verweisen darauf, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bislang nur wenigen Patienten auf Antrag die Erlaubnis zum Bezug eines Extraktes oder von Cannabisblüten durch eine Apotheke erteilt habe. Selbst wenn die Erlaubnis vorliegt, sind Patienten in der Regel mit hohen Kosten konfrontiert. Dem Antrag zufolge betragen diese bis zu 1500 Euro und würden in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen.
"Wegen der erheblichen Kosten für eine Behandlung mit Dronabinol, Cannabisblüten oder einem Cannabisextrakt verschaffen sich viele bedürftige Patientinnen und Patienten Cannabis auf andere Weise und geraten so unweigerlich mit dem Betäubungsmittelgesetz in Konflikt", schreibt die Grünen-Fraktion. Die Folge seien häufig Strafverfahren, die nur unter der Auflage eingestellt würden, zukünftig keinen Cannabis mehr zu konsumieren. Da viele Patienten auf die regelmäßige Einnahme von Cannabis angewiesen seien, würden sie nicht selten als Wiederholungstäter zu empfindlichen Geld- oder Haftstrafen verurteilt. "Damit werden ausgerechnet jene Menschen der Strafverfolgung ausgesetzt, die aufgrund ihrer teilweise schweren Erkrankung ohnehin körperlich und seelisch erheblich belastet sind", heißt es in dem Antrag.
Eine zweite vorgeschlagene Regelung hat zum Ziel, schwerkranken Patienten den Zugang zu einem Medikament auf Basis von Cannabis zu ermöglichen, wenn für die Erkrankung keine andere Standardtherapie vorhanden ist. Dazu solle das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beauftragt werden, eine Expertengruppe zu berufen. Diese solle Empfehlungen zur zulassungsüberschreitenden Anwendung von Arzneimitteln auf Basis von Cannabis erstellen. Aufträge an die Expertengruppe könnten der Gemeinsame Bundesausschuss oder das BMG erteilen. Auf Grundlage der Empfehlungen des Expertengremiums und mit Zustimmung der jeweiligen pharmazeutischen Unternehmen soll dann der Gemeinsame Bundesausschuss über die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Damit werde in diesen Fällen die Kostenübernahme auch für jene Patienten ermöglicht, die entgegen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes nicht an einer lebensbedrohlichen oder zum Tode führenden Erkrankung leiden, so die Grünen.
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