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DAZ aktuell
Weichen für Reform des Notdienstes gestellt
Ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal der öffentlichen Apotheken ist und bleibt der flächendeckende Nacht- und Notdienst. Derzeit bestehe Westfalen-Lippe aus einem Flickenteppich von 95 historisch gewachsenen Notdienstkreisen, erläuterte Kammer-Geschäftsführer Dr. Andreas Walter. Die einzelnen Notdienstregelungen hätten sich zwar alle für sich gesehen bewährt, es fehle aber an einem Zusammenspiel untereinander. Ein Beispiel: Im Notdienstkreis Münster beträgt die Entfernung von südlichen Stadtteil Wolbeck bis in den nördlichen Stadtteil Sprakel ca. 17 Kilometer. Von Wolbecks bis in die Nachbarstadt Albersloh sind es aber nur etwa fünf Kilometer. Zudem ist die Zahl der Dienstbereitschaften in städtischen und ländlichen Gebieten unterschiedlich. Während eine städtische Apotheke rund zwölf Notdienste leisten muss, sind es auf dem Land etwa 30, erklärte Michael Schmitz, Geschäftsführer Kommunikation, IT und Neue Medien der Apothekerkammer Westfalen-Lippe gegenüber der DAZ. Künftig sollen die Notdienste daher besser korrespondieren und mit den ärztlichen Notdiensten koordiniert werden. Ziel ist es, die durchschnittliche Entfernung zur nächsten dienstbereiten Apotheke zu verkürzen und die Notdienstbelastung gleichmäßiger zu verteilen.
Kurskorrektur in der Gesundheitspolitik
Mit Blick auf die Berliner Gesundheitspolitik forderte Kammerpräsidentin Gabriele Regina Overwiening unverzüglich eine Kurskorrektur: "Die Apotheker sind durch die jüngste Gesundheitsreform als einzige Leistungserbringer im Gesundheitssystem belastet worden – und dies weit über das verkraftbare Maß", kritisierte sie. Auswertungen zeigten, dass das von der Bundesregierung für zwei Jahre vorgesehene Einsparvolumen bereits binnen eines Jahres erzielt werde. Overwiening: "Wir fordern daher eine konkrete Entlastung der Apotheken bereits im nächsten Jahr – zum Beispiel durch eine Absenkung des Kassenabschlages."
Westfalen-Lippe will Modellregion werden
Im Rahmen einer Pressekonferenz anlässlich der Kammerversammlung war das ABDA/KBV-Konzept zur Arzneimittelversorgung Thema. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hatte ABDA und Kassenärztlicher Bundesvereinigung, die ihre Vorschläge gerne ins Versorgungsgesetz einbringen wollen, kürzlich einen Strich durch die Rechnung gemacht. Das Konzept könne bereits heute auf freiwilliger Basis umgesetzt werden, sagte er. Bahr sprach sich dafür aus, das Konzept zunächst in Modellregionen zu testen. Bei der AKWL ist man an dem gemeinsamen Modell der Ärzte und Apotheker und auch an Testläufen bereits seit rund einem Jahr interessiert, sagte Michael Schmitz zur DAZ. Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe seien bereits geführt – dort sei man "Feuer und Flamme". Auch anderen Organisationen, etwa der Verbraucherzentrale, habe man die Idee mit positiver Resonanz vorgestellt. Mit Krankenkassen gab es ebenfalls Gespräche. Damit sei das Konzept in Westfalen-Lippe bislang am weitesten vorangetrieben, so Schmitz. Daher liegt es nahe, sich jetzt als Modellregion ins Spiel zu bringen. Allerdings ist man bei der AKWL nicht der Meinung, dass der erste Schritt an ihr liegt. Auch bei einem Modellprojekt müsse auf Bundesebene dafür gesorgt werden, dass im Versorgungsgesetz rechtliche Rahmenparameter geschaffen werden, so Schmitz. Dazu zählt nicht zuletzt, dass die Honorierung geklärt wird. Für die Region Westfalen-Lippe sieht die Apothekerkammer ein Einsparpotenzial von 200 Millionen Euro – die Vergütung der beteiligten Ärzte und Apotheken bereits abgerechnet.
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