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Pharmazeutisches Recht
Kostenverzeichnis der LAK
beschlossen von der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen am 16. September 1993, genehmigt durch Erlass des Hessischen Ministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit vom 07. Oktober 1993 (PZ Nr. 42/1993, S. 3423 ff.), zuletzt geändert durch Beschluss der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen vom 30. März 2011, genehmigt durch Erlass des Hessischen Sozialministeriums am 23. Mai 2011, wird das Kostenverzeichnis als Anlage zur Kostensatzung der Landesapothekerkammer Hessen und des Versorgungswerkes wie folgt geändert:
1. Nr. 11 des Kostenverzeichnisses wird zu Nr. 10.
2. Nr. 10 des Kostenverzeichnisses wird zu Nr. 10.
3. Nach Nr. 11 wird folgende Nr. 12 eingefügt:
"12. Versorgungswerk
12.1 Änderung der Rentenberechnung: € 80,-
12.2 Fiktive Scheidungsberechnung: € 80,-"
Ausgefertigt:Frankfurt am Main, den 26. Mai 2011
Landesapothekerkammer Hessen K.d.ö.R.
gez. Erika Fink – Präsidentin –
Versorgungswerk der der Landesapothekerkammer Hessen Körperschaft des öffentlichen Rechts
gez. Dr. Reinhard Hoferichter – Vorsitzender des Leitenden Ausschusses –
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