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DAZ aktuell
Wettbewerbszentrale missfällt "Apo im dm"
Was mag der Verbraucher denken, wenn er von der "Apo im dm" hört? Erwartet er eine Apotheke im Drogeriemarkt? Daraus könnte er schließen, dass die Apotheke ein Teil des Drogeriemarktes und damit der dm-Markt gewissermaßen auch eine Apotheke ist. Wäre die Pick-up-Stelle dann vielleicht eine – nicht genehmigungsfähige – Apotheke?
Für Rechtsanwältin Christiane Köber von der Wettbewerbszentrale ist die Aussage jedenfalls schlicht falsch: "Das ist eine neue Masche, die Grenzen weiter aufzuweichen", sagte sie gegenüber der DAZ. Noch ist die Wettbewerbszentrale nicht tätig geworden, sie will den Sachverhalt jedoch im Auge behalten. Eine Apothekerkammer, die aktiv werden will, hat sich bislang nicht bei dem Verein gemeldet. Diese Zurückhaltung mag sich unter anderem darauf zurückführen lassen, dass ein Verfahren gegen die Europa Apotheek weiterhin in der Schwebe ist: nach wie vor wird auf eine Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe gewartet, ob die holländische Versandapotheke deutsches Arzneimittelpreisrecht zu beachten hat – und diese Entscheidung kann sich möglicherweise noch bis ins nächste Jahr hinziehen. Auch wenn der Fall nicht direkt etwas mit der "Apo-im-dm"-Werbung zu tun hat, mag er die Kammern von weiteren – nicht ganz preiswerten – wettbewerbsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten abhalten. Darüber hinaus dürfte sich ein Verfahren dadurch verkomplizieren, dass es die Europa Apotheek selbst ist, die den Slogan verwendet – und nicht dm. Auf der dm-Webseite ist weiterhin lediglich von "PharmaPunkt" die Rede, der sich in den dm-Filialen befindet. Damit müsste das Verfahren an die in den Niederlanden ansässige Apotheke adressiert werden, alle Schriftsätze wären auf holländisch zu verfassen.
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