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Wahl zur Vertreterversammlung
- Bekanntmachung zur Wahl der 15. Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Die Wählerlisten für die Wahl zur 15. Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg sind gemäß § 4 der Wahlordnung vom 06.05.1977 zuletzt geändert durch Satzung vom 09.09.2008 aufgestellt und vom 21.02.11 – 04.03.11 zur Einsichtnahme ausgelegt worden. Da innerhalb dieser zehn Tage bei den Bezirkswahlausschüssen keine Einsprüche ein-gingen, sind die Wählerlisten gemäß § 5 Abs. 3 der Wahlordnung von den Bezirkswahlleitern abgeschlossen und beurkundet worden. Nach § 6 der Wahlordnung wird daher bekannt gegeben:
1. Zahl der Wahlberechtigten im Wahlbezirk
Stuttgart (Nordwürttemberg) 3.415
Tübingen (Südwürttemberg) 1.885
Karlsruhe (Nordbaden) 2.863
Freiburg (Südbaden) 2.384
2. Folglich sind gemäß § 1 Abs. 2 der Wahlordnung in den Wahlbezirken zu wählen
(Mitglieder der Vertreterversammlung)
Stuttgart 23
Tübingen 13
Karlsruhe 19
Freiburg 16
3. Die Wahlberechtigten werden hiermit aufgefordert, innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Erscheinen dieser Bekanntmachung, das heißt spätestens bis zum 12. Mai 2011 (Eingang), Wahlvorschläge gemäß § 7 der Wahlordnung bei dem jeweils örtlich zuständigen Bezirkswahlleiter einzureichen.
Zuständiger Wahlleiter für den Wahlbezirk:
Stuttgar t
Apotheker Dr. Wolfgang Widmaier,
Zamenhofstraße 40, 70197 Stuttgart
Tübingen
Apotheker Rüdiger Przybilla, Ailinger Straße 14, 88046 Friedrichshafen
Karlsruhe
Apotheker Wolfgang Presser, Bahnhofstraße 28, 74706 Osterburken
Freiburg
Apotheker Dr. Martin Kullmer, Rats-Apotheke Bötzingen, Hauptstraße 4, 79268 Bötzingen
Mit dem Sondercosmas zur Wahl 2011 wurden alle Wahlberechtigten informiert. Zur Vereinfachung einer Kandidatur war jedem Sondercosmas eine Postkarte beigefügt, mit der sich jeder Wahlberechtigte selbst bei dem zuständigen Bezirkswahlleiter als Kandidat melden kann. Die Bewerber werden in die "Allgemeine Liste" des jeweiligen Wahlbezirks aufgenommen. Alle Bewerber dieses Wahlbezirks werden alphabetisch aufgeführt. Es können gemäß § 7 der Wahlordnung auch eigene Wahlvorschläge eingereicht werden. Jeder Wahlvorschlag muss von zwanzig Wahlberechtigten unterschrieben sein. In jedem Fall muss jeder Bewerber dem Wahlvorschlag eine schriftliche Erklärung beifügen, dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmt.
4. Die Wahl wird als Briefwahl in der Zeit vom 20.06.2011 – 01.07.2011 durchgeführt. Innerhalb dieses Zeitraums müssen die äußeren Briefumschläge mit den Stimmzetteln zur Post gegeben werden oder beim Bezirkswahlleiter eingegangen sein. Entscheidend ist das Datum des Poststempels. Wahlbüro ist die Geschäftsstelle der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, Villastraße 1, 70190 Stuttgart oder Postfach 10 29 39, 70025 Stuttgart. Die Wahlmittel nach § 10 der Wahlordnung werden bis zum 09.06.2011 durch die Bezirkswahlleiter über das Wahlbüro an die Wahlberechtigten versandt.
5. Die öffentlichen Sitzungen der Bezirkswahlausschüsse zur Feststellung des Wahlergebnisses, bei denen den Wahlberechtigten der Zutritt gestattet ist, finden im Wahlbüro, in der Geschäftsstelle der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, Villastraße 1, 70190 Stuttgart wie folgt statt:
06.07.2011 Wahlbezirk Tübingen
07.07.2011 Wahlbezirk Stuttgart
11.07.2011 Wahlbezirk Karlsruhe
12.07.2011 Wahlbezirk Freiburg
Dr. Oliver Mosthaf, Landeswahlleiter
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