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- DAZ 15/2011
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DAZ aktuell
Mehr Transparenz im G-BA
Grundsätzlich hätten sich Entscheidungsstrukturen des G-BA bewährt, heißt es in den am 8. April von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler vorgelegten Eckpunkten. Auf Grundlage der Erfahrungen, die seit der Einführung der sektorenübergreifenden und einheitlichen Ausrichtung durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz gesammelt wurden, würden diese Strukturen weiter optimiert. Allerdings sollen die Verfahren daraufhin überprüft werden, "inwieweit sie für Außenstehende und Betroffene die nötige Transparenz, Offenheit und Möglichkeit zur Beteiligung bieten". Dies gelte auch für die Antragsverfahren beim G-BA. Ziel sei, die Akzeptanz der Entscheidung des G-BA zu erhöhen. Insbesondere im Zusammenhang mit der neuen Nutzenbewertung für Arzneimittel war Kritik an den Entscheidungsstrukturen im G-BA aufgekommen. Z. B. seien noch nicht einmal die Mitglieder wichtiger Unterausschüsse des G-BA namentlich bekannt.
Auch wenn es bislang nicht mehr als ein Prüfauftrag ist: Nach Auffassung des BPI ist die Forderung nach mehr Transparenz und Beteiligungsrechten bei Entscheidungen des G-BA ein richtiger Ansatz im Eckpunktepapier zum Versorgungsgesetz. "Wir fordern seit langem, dass die Arbeit des G-BA einem Mindestmaß an Transparenz genügt", erklärte der BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp.
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