Gefahrstoffe

GHS-Poster für den Arbeitsschutz in Apotheken

Was hat sich geändert? Was ist neu?

Von Maria Regina Emsbach

Die Bestimmungen zum Arbeitsschutz und zur Gefährdungsbeurteilung von Stoffen in der Apotheke haben sich geändert. Ende 2010 wurde die Gefahrstoffverordnung an Verordnungen der EU angepasst, die wiederum auf dem Global Harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (kurz: GHS) fußen. Dabei wurden die Einstufung und die Kennzeichnung von Gefahrstoffen aktualisiert. Das dieser DAZ beiliegende GHS-Poster fasst alle wesentlichen Änderungen, die für den Apothekenbetrieb von Bedeutung sind, übersichtlich zusammen.
Das neue GHS-Poster liegt dieser DAZ bei.

GHS und neue Gefahrstoffverordnung

Je mehr unsere Welt zusammenwächst, umso mehr werden weltweit verbindliche Regelungen unverzichtbar. Dies gilt auch für den Umgang mit Gefahrstoffen. Daher haben die Vereinten Nationen bereits 1992 ein internationales Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) initiiert. Das GHS wurde 2008 mit der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures, kurz: CLP) in der EU eingeführt.

Bereits ein Jahr zuvor war die EU-Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals; Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien) in Kraft getreten.

Die bisherigen EG-Richtlinien 67/548/EWG (Stoffrichtlinie) und 1999/45/EG (Zubereitungsrichtlinie) werden somit abgelöst und nach einer Übergangsfrist 2015 endgültig aufgehoben. Eine Anpassung des nationalen Chemikaliengesetzes, der Chemikalienverbotsverordnung und auch der Apothekenbetriebsordnung ist derzeit noch in Arbeit. Dagegen wurde die Gefahrstoffverordnung schon Ende 2010 novelliert; sie muss für Stoffe seit dem 1. 12. 2010, für Gemische (Zubereitungen) ab dem 1. 6. 2015 angewendet werden. Für Lagerbestände gelten Abverkaufsfristen von je zwei weiteren Jahren.

Soweit die Gesetzeslage. Was bedeutet dies nun für unsere Apotheken? Und in den Apotheken für die Gefährdungsbeurteilungen und den Arbeitsschutz?

Neue Sätze, Symbole und Codes

Zunächst haben sich bei der Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen einige wichtige Änderungen ergeben:

  • Statt der bisherigen 15 Gefährlichkeitsmerkmale gibt es jetzt 28 Gefahrenklassen mit Unterteilung in Kategorien bzw. Typen.

  • Als Gefahrenhinweise dienen statt der bisherigen R-Sätze künftig H-Sätze (H = hazard = Gefahr).

  • Als Sicherheitshinweise werden die bisherigen S-Sätze durch die P-Sätze (P = precaution = Sicherheit) ersetzt.

  • Neu sind zwei Signalwörter: "Gefahr" für schwerwiegende und "Achtung" für weniger schwerwiegende Gefahrenkategorien.

  • Die Gefahrensymbole, die jetzt Piktogramme heißen, wurden modifiziert: Insgesamt gibt es neun Piktogramme, die mit den Codes GHS01 bis GHS09 bezeichnet werden. Sie haben die Form eines auf der Spitze stehenden Quadrats (Raute, Karo). Das Andreaskreuz (für Xi und Xn) fällt weg, dafür kommen drei neue Symbole hinzu:
    GHS04, Gasflasche: für unter Druck stehende Gase.
    GHS07, Ausrufezeichen: für Stoffe und Gemische, die eine spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition haben, über eine akute orale, dermale oder inhalative Toxizität verfügen, die Haut, Augen oder Atemwege reizen, die Haut sensibilisieren oder narkotisierend wirken. GHS08, strahlendes Mediastinum (Mittelfell; bedeutet "Gesundheitsgefahr"): für Stoffe und Gemische, die eine spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger oder wiederholter Exposition haben, CMR-Eigenschaften besitzen (kanzerogen, mutagen oder reproduktionstoxisch), die Atemwege sensibilisieren oder eine Aspirationsgefahr bergen.

Neue Gefährdungsbeurteilung

Bisher richtete sich die Gefährdungsbeurteilung primär nach dem Gefahrensymbol und seinem Kennbuchstaben. So war die Einordnung in das Schutzstufenmodell davon abhängig, ob ein Stoff Xi, Xn, C oder CMR Kat. 3 (= Schutzstufe 2), T oder T+ (= Schutzstufe 3) bzw. CMR Kat. 1, 2 (= Schutzstufe 4) war.

Die erst kürzlich eingeführte Einstufung nach dem Schutzstufenmodell wird wieder aufgegeben werden. Für die Gefährdungsbeurteilung wird jetzt der H-Satz entscheidend. Dieser liefert über das Piktogramm und das Signalwort hinaus Gefahrenhinweise, von denen maßgeblich die Sicherheitshinweise (P-Sätze) und davon wiederum die Maßnahmen zum Arbeitsschutz abhängen. Daher sollten die H-Sätze – zumindest numerisch – auch auf die Standgefäße aufgebracht werden, die nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe 200 (TRGS 200) der vereinfachten Kennzeichnungsmöglichkeit unterliegen.

Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat bereits ihre Empfehlungen für die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die Gesundheitsgefahren bergen, an die H-Sätze gekoppelt.

Wie lese ich das GHS-Poster?

Das GHS-Poster ist speziell auf die Bedürfnisse der Apotheken zugeschnitten und stellt eine Hilfe beim Umsetzen des Arbeitsschutzes dar. Es eignet sich auch als Lehrmaterial, um die Mitarbeiter mit dem neuen System zur Einstufung und Kennzeichnung vertraut zu machen.

Die beiden Haupttabellen des Posters weisen elf bzw. zwölf Spalten auf, die links mit einem grünen Block beginnen (Abb. 1):

Abb. 1: Kopf einer Haupttabelle. Die Nummern der Spalten wurden hier eingefügt, um die Erläuterungen "Wie lese ich das GHS-Poster?" zu verdeutlichen. Sie stehen also nicht im Poster selbst.

1) die neuen H-Sätze (Gefahrenhinweise): H200 "Physikalische Gefahren", H300 "Gesundheitsgefahren" für Gastrointestinaltrakt, Lunge, Haut, Auge, ZNS und Fortpflanzungsorgane, Karzinogenität und Toxizität, H400 "Umweltgefahren".

Den H-Sätzen zugeordnet sind

2) die Gefahrenklasse,

3) der Gefahrenklasse-Code und Gefahrenkategorie-Code (für diese Kodierungen ist in allen EU-Ländern die englische Terminologie verbindlich; z. B. steht STOT SE bzw. RE für Specific Target Organ Toxicity, single exposure bzw. repeated exposure,

4) das Signalwort "Gefahr" oder "Achtung" und

5) (in weißer Spalte) das Piktogramm einschließlich seines Codes GHS01 bis GHS09.

In den beiden gelben Spalten rechts daneben steht zum direkten Vergleich die bisherige Gefahrstoffkennzeichnung:

6) das alte orange Gefahrensymbol und

7) die zugeordneten R-Sätze.

Nun folgt rechts eine farbige Spalte, wenn in Spalte Nr. 1) ein H300-Satz steht:

8) Vier verschiedene Farben und Buchstaben geben Hinweise für den Arbeitsschutz in Apotheken (Abb. 2).

Abb. 2: Farbcode und Abkürzungen für die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) beim Umgang mit Gefahrstoffen mit Gesundheitsgefahren (H300); siehe Spalte 8).

Sie fußen auf den Empfehlungen der BAK für die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) beim Umgang mit Gefahrstoffen mit Gesundheitsgefahren (H300) und können (in Form von Farbpunkten) auf den Standgefäßen in der Rezeptur oder Defektur aufgebracht werden. – Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die Physikalische Gefahren (H200) oder Umweltgefahren (H400) bergen, existiert kein Farbcode. Hier richtet sich der Arbeitsschutz primär nach dem aktuellen Sicherheitsdatenblatt des Herstellers, bei physikalischen Gefahren nach dem Explosionsschutzdokument, der Betriebsanweisung und nach den relevanten Sicherheitshinweisen (P-Sätzen) der CLP-Verordnung.

Die Tabellen enden rechts mit vier Spalten in einem blauen Block. Darin stehen die Nummern von P-Sätzen, und zwar:

8) P200-Sätze zur Prävention,

9) P300-Sätze zur Reaktion,

10) P400-Sätze zur Lagerung und

11) P500-Sätze zur Entsorgung.


Autorin

Apothekerin PhR Maria-Regina Emsbach, Im Kleegarten 38, 56751 Polch



Literaturtipps

Helmut Hörath

Harmonisiertes Gefahrstoffrecht – GHS

Nach § 6 Abs. 10 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) muss der Arbeitgeber für die im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe ein Verzeichnis führen. Wegen der Übergangsfristen für die Umsetzung des neuen GHS-Rechts können altgekennzeichnete Gefahrstoffe noch einige Zeit lang neben neu gekennzeichneten Beständen vorkommen. Um das Nebeneinander von Alt und Neu während der Übergangszeit zu überblicken, wird empfohlen, zusätzlich zum bisherigen Gefahrstoff-Verzeichnis auch eines nach GHS-Recht zu führen.

Dazu liefert dieses Beiheft die nötigen Hilfsmittel:

– die Liste 4 zur Pflege der Bestände nach den GHS-Vorgaben

– die Anleitung, wo die Kennungen auf dem Verpackungsetikett und Sicherheitsdatenblatt gefunden werden

– die Übersicht der neuen GHS-Piktogramme, Gefahrenhinweise (H-Sätze = Hazard Statements) und Sicherheitshinweise (P-Sätze = Precautionary Statements)

– Kennzeichnungsvorgaben für die im Apothekenalltag häufig verwendeten Gefahrstoffe.

So behalten Sie die Übersicht und erfüllen die gesetzlichen Forderungen.


Helmut Hörath: Gefahrstoff-Verzeichnis, Beiheft Global Harmonisiertes System (GHS)

2. Auflage, 24 Seiten, kart. 9,80 Euro

Deutscher Apotheker Verlag, Stuttgart 2011

ISBN 978-3-7692-5453-2

Maria Regina Emsbach

Gefahrstoffe, Pflanzenschutz, Umweltschutz

Mit einheitlicher Systematik vermittelt dieses Lehrbuch alles Wichtige über Gefahrstoffe in Apotheke und Haushalt sowie über Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfung. Spezielle Themen sind z. B. das Gefahrstoffmanagement im Rahmen eines QMS und Gefährdungsbeurteilungen entsprechend EU-Recht nach den Handlungshilfen der BAK.

Die Autorin versteht es als langjährige PTA-Lehrerin, komplexe Inhalte didaktisch zeitgemäß und strukturiert aufzuschlüsseln und leicht verständlich anzubieten: Lernziele dienen als kurze Einleitung. Fallbeispiele erklären bildhaft den Inhalt. Schaubilder veranschaulichen Zusammenhänge. Tabellen verschaffen einen schnellen Überblick. Merksätze fassen Wesentliches kurz zusammen. Bunte Bildtafeln illustrieren z. B. Schädlinge und Schadbilder. Fachbegriffe werden ausführlich erklärt. Zudem wird die Neugierde auf Zusammenhänge über Verknüpfungen zu anderen Sachgebieten geweckt.

Ein Bonus ist die CD-ROM. Ein interaktives Übungsmodul stellt Fragen zum eigenen Wissenscheck und zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung. Die Musterlösungen verweisen auf das Lehrbuch. Zusätzlich sind auf CD die wichtigsten Gesetze und Vorschriften zu finden.


Maria Regina Emsbach: Gefahrstoffe, Pflanzenschutz, Umweltschutz

436 S., kart., mit 1 CD-ROM, 46,– Euro

Deutscher Apotheker Verlag, Stuttgart 2008

ISBN 978-3-7692-4309-3


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Im Internet: www.buchoffizin.de




DAZ 2011, Nr. 15, S. 50

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